Verbraucherschützer: Regierung kümmert sich unzureichend um Regulierung der KI

Die Regierung setze Expertenempfehlungen für ein Verbot von De-Anonymisierung und strengere Regeln für KI kaum um, meint der vzbv.

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Die Bundesregierung und die EU-Kommission regulieren nicht ausreichend den zunehmenden Einsatz von Algorithmen und Künstlicher Intelligenz (KI) in der Gesellschaft und in der Wirtschaft. Das meint der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) in einer Evaluation zur Umsetzung der Empfehlungen der Datenethik-Kommission (DEK).

Genau vor einem Jahr unterbreitete die DEK Vorschläge, wie Verbraucher besser vor Fehlentscheidungen und Diskriminierung durch algorithmische Systeme geschützt werden sollten. Die EU-Kommission kümmere sich seitdem zwar um einen europäischen Rechtsrahmen für KI, dabei blieben aber viele der Ratschläge unberücksichtigt, andere würden allenfalls schleppend oder gar nicht umgesetzt.

Die Verbraucherschützer vermissen ein deutliches Bekenntnis der Politik zu dem von der DEK geforderten "Verbot von De-Anonymisierung und Aufhebung von Pseudonymisierung, mit dem sich die Privatsphäre von Nutzern wirksam schützen ließe". Da Algorithmen bisher anonyme Daten aus verschiedenen Quellen kombinieren und wieder einer Person zuschreiben könnten, werde diese Frage immer drängender.

Weiter seien bislang keine Pläne der Bundesregierung bekannt, ein "Kompetenzzentrum Algorithmische Systeme" einzurichten. Ein solches wäre nötig, um bestehende Aufsichtsbehörden durch technischen Sachverstand bei der Kontrolle der Technik zu unterstützen.

Die deutsche Regierung habe sich zwar im Juni in ihrer Stellungnahme zum KI-Weißbuch der Kommission für eine differenziertere risikobasierte Regulierung von KI ausgesprochen, schreibt der vzbv ; Vorgaben sollen sich an dem Schaden bemessen, den das System potenziell anrichten kann. Dennoch bleibe die Politik "vor allem hinsichtlich verbindlicher Transparenz- und Qualitätsvorgaben für risikoreiche Systeme mit deutlichem Schadenspotenzial hinter den Empfehlungen der DEK zurück".

Der vzbz hat weitere Punkte wie Datenportabilität und Pflichten zur Interoperabilität sowie für Risikofolgenaschätzungen untersucht. Er vergibt dabei aber maximal drei von fünf Sternen zur Implementierung der Expertenhinweise.

Für vzbv-Vorstand Klaus Müller liegt damit nahe: "Die EU-Kommission und die Bundesregierung scheinen dem Druck der Wirtschaft nachzugeben." Dies sei "enttäuschend und kurzsichtig": Würden die Vorschläge der Datenethik-Kommission zu Transparenz, Qualitätsstandards und Kontrolle befolgt, gäbe es mehr Akzeptanz für den Einsatz algorithmischer Systeme. Der Verband war neben Abgesandten aus Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft in der 2018 eingesetzten DEK vertreten.

(anw)