Bundestag will Marktmacht von Google, Facebook & Co. einschränken

Mit einem proaktiverem digitalen Wettbewerbsrecht plant der Bundestag, die "digitalen Gatekeeper" einzuhegen. Das Bundeskartellamt erhält mehr Befugnisse.

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(Bild: metamorworks/Shutterstock.com)

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Der Bundestag will die Marktmacht von großen IT-Konzernen wie Google, Apple Facebook und Amazon kartellrechtlich einschränken. Er hat dazu am Donnerstag den Regierungsentwurf für die zehnte Reform des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) mit einigen Änderungen beschlossen. Für die Initiative stimmten neben den Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD auch die Grünen. AfD, FDP und die Linke enthielten sich.

Der Bundestag will mit dem Gesetzentwurf missbräuchlichem Verhalten von Unternehmen mit überragender, marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb besser entgegenwirken. Mit spezifischen Datenzugangsreglungen will er Innovationen fördern und Märkte offenhalten. Plattformbetreiber sollen Angebote von Wettbewerbern zum Beispiel in Suchergebnissen nicht schlechter behandeln können als eigene.

Das Bundeskartellamt soll künftig einfacher "einstweilige Maßnahmen" ergreifen können, um den Wettbewerb frühzeitig zu schützen. Zugleich werden die Ermittlungsbefugnisse der Kartellbehörden ausgeweitet. Unternehmen sollen mehr Rechtssicherheit bei Kooperationen zum gemeinsamen Nutzen von Daten oder Aufbau von Portalen erhalten. Ein Marktmissbrauch soll künftig zum Beispiel vorliegen, wenn ein Unternehmen sich weigert, "ein anderes gegen angemessenes Entgelt mit einer Ware oder gewerblichen Leistung zu beliefern, insbesondere ihm Zugang zu Daten, zu Netzen oder anderen Infrastruktureinrichtungen zu gewähren".

Das Bundeskartellamt soll feststellen können, dass einer Firma "eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb zukommt". Kriterien dafür sind zum Beispiel die Finanzkraft oder sonstige Ressourcen eines Unternehmens, seine vertikale Integration und seinen Zugang zu wettbewerbsrelevanten Daten.

Als Abhilfe kann das Kartellamt es einem Unternehmen untersagen, die eigenen Angebote gegenüber denen von Wettbewerbern bevorzugt zu behandeln, Konkurrenten zu behindern oder durch die Nutzung wettbewerbsrelevanter Daten Marktzutrittsschranken zu errichten beziehungsweise zu erhöhen. Die Interoperabilität von Produkten oder Leistungen oder die Portabilität von Daten darf in einem solchen Fall nicht verweigert werden.

Die Koalition hat hier gegenüber dem Regierungsentwurf diverse Beispiele und Verhaltensweisen ergänzt wie etwa die alleinige Vorinstallation eigener Produkte. Dies deckt sich teilweise mit den geplanten EU-Vorgaben über den Digital Market Act.