Personalausweis: Abgabe von Fingerabdrücken ist jetzt verpflichtend

Einen neuen Personalausweis gibt es ab 2. August nur noch mit zusätzlichen biometrischen Merkmalen. Datenschützer halten dies für rechtswidrig.

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(Bild: HQuality/Shutterstock.com)

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Vom Montag, den 2. August an müssen sich Bundesbürger beim Beantragen eines neuen Personalausweises mit einem Scanner Abdrücke des linken und rechten Zeigefingers abnehmen lassen. Die Körpermerkmale werden zusammen mit dem biometrischen Gesichtsbild auf dem Funkchip des Dokuments gespeichert. Bisher war der Einbau der Fingerabdrücke freiwillig, beim Reisepass gibt es dagegen schon eine entsprechende Pflicht.

Der Bundestag beschloss die nun greifende Vorgabe im November mit dem Gesetz zur "Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen". Das Parlament setzte damit eine einschlägige EU-Verordnung von 2019 um. Unverändert bleibt, dass Kinder unter sechs Jahren keine Fingerabdrücke bei der Reisepass- oder Personalausweisbeantragung abgeben müssen.

Ausgestellte Personalausweise behalten ihre Gültigkeit bis zum aufgedruckten Ablaufdatum des Dokuments. Es ist nicht nötig, sie vorzeitig umzutauschen. Das Bundesinnenministerium (BMI) versichert, dass nach erfolgter Produktion und Aushändigung eines neuen Ausweises die Fingerabdrücke "sowohl beim Hersteller als auch in der Behörde gelöscht" würden. Wie beim Reisepass könnten nur Sicherheitsbehörden der EU-Staaten die biometrischen Merkmale "für Identifizierungszwecke" auslesen, "wenn Zweifel an der Identität nach Lichtbildabgleich bleiben". Andere Länder weltweit hätten keinen Zugriff auf die Fingerabdruckdaten.

Das Netzwerk Datenschutzexpertise kam in einem Gutachten aber jüngst zu dem Ergebnis, dass die europäische und deutsche Fingerabdruckpflicht in Ausweisen gegen das nationale Verfassungs- und das Europarecht verstößt. Bei den Vorschriften kommen demnach grundlegende Datenschutzgrundsätze wie Datenminimierung, Zweckbindung und Transparenz sowie andere Vorkehrungen zum Absichern der Grundrechte zu kurz.

Die hiesigen Vorgaben für Ausweise und Pässe enthalten laut der Analyse eine generelle automatisierte Abruf- und Speicherbefugnis für Sicherheitsbehörden im Rahmen ihrer Aufgaben. Dies könnte Fahndungsabgleiche einschließen, was gegen höherrangiges europäisches Recht verstoße. Eine Identitätsprüfung sei allenfalls für Grenzkontrollen als angemessen anzusehen. Das in der Praxis bestehende "unbegrenzte Zugriffsrecht für Geheimdienste auf Lichtbilder von Deutschen im Pass- und Personalausweisregister" sei unverhältnismäßig.

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Ermittler dürfen im Einklang mit dem Sicherheitsgesetz beim Pass- oder Ausweishersteller auch die dort zu einer Seriennummer gespeicherten Daten etwa der ausstellenden Behörde erfragen. Der bereits rechtlich zulässige automatisierte Lichtbildabruf durch die Sicherheitsbehörden soll so auch technisch unterstützt werden. Den Ländern wird es zudem über ein anderes Gesetz gestattet, zentrale biometrische Lichtbild- und Unterschriftenregister für ein automatisiertes Abrufverfahren einzurichten. Daten zum Online-Ausweis beziehungsweise zur elektronischen Identität (eID) werden nun bei den Meldebehörden gespeichert.

In Deutschland müssen Personen über 16 Jahren einen Personalausweis oder Reisepass besitzen. Sonst drohen Bußgelder bis zu 3000 Euro. Um die Abgabe der Fingerabdrücke führt so kaum ein Weg mehr herum. Der Datenschutzverein Digitalcourage warnt daher seit Langem vor einem Generalverdacht gegen die Bürger. Erfasst würden "millionenfach hochsensible biometrische Körpermerkmale – von allen". Dabei treffe die erkennungsdienstliche Behandlung "fast ausschließlich rechtstreu lebende Menschen, die keine kriminellen Absichten haben".

Zudem dürfen von Mai 2025 an nur noch registrierte Fotostudios Passbilder ausschließlich digital erstellen, um "Morphing" zu verhindern. Sie müssen sie dann sicher an die Meldebehörde übermitteln. So soll auch die Biometrietauglichkeit der Fotos geprüft werden. Eine Lichtbildaufnahme auf dem Amt wird dann ebenfalls möglich sein. In diesem Fall steigen die Gebühren für Pass und Personalausweis um je sechs Euro.

Die Kosten für den Personalausweis "im neuen Design ändern sich nicht", schreibt das BMI. Antragsteller unter 24 Jahren zahlen 22,80 Euro für sechs Jahre Gültigkeit, ältere 37 Euro für ein Dokument, das zehn Jahre gilt. Die Gebühren hatten sich aber erst Anfang des Jahres deutlich erhöht. Zuvor schlug das Ausstellen des Persos bei voller Laufzeit mit 28,80 Euro zu Buche.

Die Gefahren zentraler Datenbanken mit Identitätsinformationen veranschaulicht derweil gerade wieder ein Fall aus Estland. Die Polizei des EU-Staates gab vorige Woche bekannt, einen Verdächtigen aus Tallinn verhaftet zu haben, der sich über eine Sicherheitslücke Zugang zu dem einschlägigen nationalen Register verschafft und die Ausweisfotos von 286.438 Bürgern heruntergeladen habe. Die Schwachstelle soll sich in einer Datenbank der estnischen Behörde RIA befunden haben, die die IT-Systeme des Landes verwaltet.

[Update v. 02.08.2021, 15:23 Uhr]: Angaben zum Anfertigen digitaler Passfotos durch registrierte Fotostudios präzisiert.

[Update v. 02.08.2021, 16:48 Uhr]: Bußgeldhöhe korrigiert. (tiw)