Offshore-Windparks: Bundesregierung schafft Grundlage für den Ausbau

Mit einer nun beschlossenen Verordnung werden Raumordnungspläne aus dem Jahr 2009 fortgeschrieben, die für neue Ansprüche nicht mehr ausreichen.

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In Deutschland gilt eine Konzentration von wenigstens drei Windenergieanlagen genehmigungsrechtlich als Windpark.

(Bild: Bundesverband der Windparkbetreiber offshore)

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Die Bundesregierung hat eine Verordnung beschlossen, um die planungsrechtliche Grundlage für den geplanten Ausbau der Windkraft auf Nord- und Ostsee zu schaffen. Sie soll zum 1. September 2021 in Kraft gehen und gilt für die deutsche ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ) in einem Bereich von 22 bis 370 km jenseits der Küste.

Die Bundesregierung will Windenergie auf See sowie an Land deutlich ausbauen, um Klimaziele zu erreichen. Die bisher geltenden Raumordnungspläne stammen aus dem Jahr 2009. "Seitdem haben sich die tatsächlichen, rechtlichen und politischen Gegebenheiten maßgeblich weiterentwickelt", heißt es in der nun beschlossenen " " (PDF).

Die Nutzungsansprüche im Meeresraum seien in den vergangenen Jahren zum Teil größer geworden und hätten zunehmend zu räumlichen Konflikten geführt, heißt es weiter in der Verordnung. Wegen des jeweiligen großen Platzbedarfs seien Schifffahrt, Offshore-Windenergie-Betreiber, Fischerei und Naturschutz aneinandergeraten. Die nun beschlossene Fortschreibung der bestehenden Pläne war im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD vom März 2018 geplant.

Der Raumordnungsplan für die AWZ weist Flächen für einzelne Nutzungen aus, in denen andere Nutzungen nicht erlaubt sind, die mit der ausgewiesenen nicht vereinbar sind. Mit dieser "Flächenreservierung" sollen Unternehmen geeignete Standorte oder Trassen für ihr Projekt finden können, ohne diese zuvor umfassend suchen oder auf ihre Tauglichkeit untersuchen zu müssen. Auch sollen sie sich nicht darum kümmern müssen, sich mit konkurrierenden Nutzungsträgern abzustimmen.

Der Bundesverband der Windparkbetreiber Offshore erklärte laut dpa, der neue maritime Raumordnungsplan gehe in die richtige Richtung. "Zielkonflikte zwischen den unterschiedlichen Nutzungsarten wurden angemessen berücksichtigt, ohne dabei die gemeinsamen Klimaschutzziele aus den Augen zu verlieren."

Umweltverbände dagegen hatten bereits kritisiert, der Naturschutz komme beim geplanten Ausbau der wirtschaftlichen Nutzung von Nord- und Ostsee zu kurz. Die Verbände, darunter der BUND, Greenpeace, Nabu und WWF, verlangten, der Ausbau der Offshore-Windenergie und der Meeresnaturschutz müssten Hand in Hand gehen. Daher müsse die Belastung der Meere durch andere Nutzungen im Gegenzug stark verringert werden.

"Bereits heute finden in Schutzgebieten Rohstoffabbau, Leitungsbau, militärische Übungen, unbegrenzte Schifffahrt und Fischerei statt", hatten die Verbände kritisiert. "Auch der Ausbau der Offshore-Windenergie in Schutzgebieten wird im aktuellen Plan nicht mehr ausgeschlossen."

Schon heute wird in Deutschland mehr Strom aus Wind (2020: 25,6 Prozent) als aus Kohle (24,8 Prozent) gewonnen. Angesichts des absehbaren Endes von Atom- und Kohlestrom ist aber noch erheblich mehr "grüne" Energie erforderlich. Nach einem schwächelnden Ausbau in den vergangenen Jahren verspürte die Windenergie-Industrie jüngst wieder Auftrieb.

(anw)