Studie: Hassrede und digitale Gewalt gefährden das Internet in Deutschland

Dem Netz geht es hierzulande laut einer Analyse der Unesco-Kommission insgesamt gut, es gibt aber Probleme etwa beim Zugang und mit Diskriminierung.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 58 Kommentare lesen

(Bild: fizkes / Shutterstock.com)

Lesezeit: 4 Min.
Inhaltsverzeichnis

"Im Lande, in dem Gutenbergs Buchdruck eine mediale Revolution angestoßen hat, ist die Lage des Internets insgesamt als gut zu bewerten." Dieses Zeugnis stellen Forscher des Leibniz-Instituts für Medienforschung alias Hans-Bredow-Institut (HBI) der Bundesrepublik aus, die im Auftrag der Deutschen Unesco-Kommission den "Gesundheitszustand" des Netzes anhand der einschlägigen Universalitäts-Indikatoren der UN-Organisation untersucht haben. Es gebe aber noch Verbesserungspotenzial etwa bei der "grundrechtswahrenden Sicherung der Nutzung des Internets durch alle Menschen".

Rund 91 Prozent der Bundesbürger nutzten das Internet, verwies HBI-Programmleiter Matthias Kettemann am Dienstag bei der Präsentation der Studienergebnisse beim virtuellen Internet Governance Forum Deutschland (IGF-D) auf eine im internationalen Vergleich hohe Quote. Die Rechtslage sei "im Wesentlichen zufriedenstellend". Bestehende gesellschaftliche Ausgrenzungsstrukturen fänden aber "im Internet Widerhall".

Im Bericht machen die Wissenschaftler das Vorherrschen "von Hassrede und digitaler Gewalt im Internet" als Entwicklung aus, die "sowohl individuelle Rechte als auch den gesellschaftlichen Zusammenhalt" gefährde. Sie betreffe vor allem "Frauen und Personen und Gruppen mit Marginalisierungserfahrung".

Es fehlten aber noch verlässliche Daten etwa über Offliner und die Nutzung des Internets von Menschen mit Migrationshintergrund. Der Umgang mit "genderspezifischer Hassrede" müsse ebenfalls stärker untersucht werden. Die Verfasser empfehlen daher, "Gefahren und Erscheinungsformen digitaler Gewalt in der Ausbildung für alle Verwendungsstufen der Justiz" besonders zu berücksichtigen. Die Zahl der auf Cyberkriminalität spezialisierten Staatsanwaltschaften sei zu erhöhen, Beauftragte für Hassrede und Online-Gewalt sollten dort eingeführt werden.

Die Initiative der großen Koalition, Inhalte auf Plattformen mit dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) stärker national zu regulieren und so auch gegen "Hasskriminalität" vorzugehen, beurteilen die Autoren zwiespältig. Diese sei zwar international als bedeutsam wahrgenommen worden, "stieß aber auch auf gewichtige europarechtliche und verfassungsrechtliche Bedenken". Das NetzDG habe zudem Nachahmer in Ländern gefunden, "deren Rechtsstaatssystem als deutlich weniger robust gilt". Nötig sei daher zumindest nun eine "verpflichtende menschenrechtssichernde Gesetzesfolgenabschätzung".

Empfohlener redaktioneller Inhalt

Mit Ihrer Zustimmmung wird hier eine externe Umfrage (Opinary GmbH) geladen.

Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen (Opinary GmbH) übermittelt werden. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Frauen seien hierzulande in der Informations- und Kommunikationstechnik sowie in "Internet-bezogenen Führungspositionen unterrepräsentiert", lautet eine weitere Kritik. Eine digitale Kluft verlaufe zudem entlang von Faktoren wie Bildung, Alter und Erwerbstätigkeit. Die Bundesregierung habe sich aber verpflichtet, sicherzustellen, "dass sich jeder Mensch zu jeder Zeit mit dem Internet verbinden kann und das Grundrecht auf Schutz seiner Privatsphäre respektiert wird". Die Politik müsse daher etwa die "umfassende Gleichstellung von Mädchen und Frauen in allen Bereichen 'des Internets'" vorantreiben.

"Der Breitbandausbau in Deutschland hinkt im internationalen Vergleich deutlich hinterher", ist den Forschern auch nicht entgangen. Zwar habe sich die Geschwindigkeit der Internetanschlüsse "in den vergangenen drei Jahren insgesamt verdoppelt, weiterhin bestehen indes regionale Unterschiede in Bezug auf ländliche Regionen, die östlichen Bundesländer sowie Kleinstädte". Luft nach oben gebe es so noch bei dem neuen Rechtsanspruch auf flächendeckenden Zugang zu schnellem Internet.

Die "umfassende Garantie von Cybersicherheit nach innen" und deren Erhalt "durch verantwortliches Staatenverhalten nach außen" sind laut der Analyse "zentrale staatliche Aufgaben, die von allen Behörden, insbesondere Justiz und Verwaltung ernst genommen werden müssen". Hier machen die Forscher "einen offen ausgelebten Zielkonflikt zwischen mehr Sicherheit durch Härtung der IT-Infrastruktur und vermeintlicher Sicherheit durch mehr Befugnisse der Sicherheitsbehörden" aus. Dieser trete etwa zutage, "wenn Verschlüsselung gefordert wird, aber eine Entschlüsselungsbehörde" wie die Zitis eingerichtet werde.

Ein weiteres Beispiel für diese Gratwanderung sei, wenn das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) "auf Sicherheitslücken aufmerksam macht", Provider aber zugleich gesetzlich verpflichtet würden, Schadsoftware wie Staatstrojaner "heimlich einzuspielen". Lars Steffen vom eco-Verband der Internetwirtschaft machte politische Vorhaben, Verschlüsselung aufzuweichen, als eine der größten Bedrohungen in Deutschland und Europa aus.

(axk)