US-Behörde warnt vor irreführender Online-Werbung mit "Empfehlungen"

Gefälschte oder irreführende Lobeshuldigungen im Internet schaden Verbrauchern und ehrlichen Anbietern. Die FTC verwarnt 700 Konzerne, darunter auch deutsche.

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Schild an Baum: "Walk this way for the best deals in Town!!!"

(Bild: Daniel AJ Sokolov)

Lesezeit: 3 Min.

Eine "Explosion irreführender Empfehlungen" ortet die US-Handelsaufsicht FTC, insbesondere in sozialen Netzwerken. Daher droht die Behörde mehr als 700 ausgewählten US-Firmen mit Strafen von umgerechnet bis zu rund 38.000 Euro pro Einzelfall. Vorgewarnt sind nun die wichtigen Werbe- und Datenkonzerne, aber auch große Unternehmen anderer Branchen, darunter einige mit deutschen Wurzeln. Das bedeutet allerdings nicht, dass sie bereits US-Recht gebrochen haben.

"Gefälschte Bewertungen und andere irreführende Empfehlungen betrügen Verbraucher und schaden ehrlichen Unternehmen", beklagt Samuel Levine, Leiter der Verbraucherschutzabteilung der FTC, "Werbetreibende werden dafür büßen, wenn sie sich solch irreführender Methoden bedienen." Diese Woche hat die FTC (Federal Trade Commission) jeder der über 700 Firmen einzeln einen Brief geschickt. Beigefügt sind Erläuterungen der Rechtsansicht der Behörde und ein Verweis auf bereits entschiedene Fälle.

Verboten ist demnach, Empfehlungen zu fälschen, fälschlich den Eindruck zu erwecken, eine Bewertung entspreche einer realen Erfahrung, eine Person fälschlicherweise als echten Nutzer darzustellen, weiter mit Bewertungen zu werben, wenn ein Testimonial seine Ansicht geändert hat, sowie mit echten Bewertungen unbegründete Behauptungen zu verbreiten oder Eindrücke zu erwecken, die nicht der üblichen Erfahrung mit einem Produkt oder einer Dienstleistung entsprechen. Außerdem müssen Werbetreibende etwaige Verbindungen zwischen Anbieter und bewertenden Personen offenlegen.

"Wir empfehlen, dass Sie diese Mitteilung sorgfältig lesen und alle notwendigen Schritte setzen, damit die Geschäftspraktiken Ihres Unternehmens nicht gegen das Recht verstoßen", schreibt die FTC in den Briefen. Zudem ersucht die Behörde um Weiterleitung an alle Tochtergesellschaften, die in den USA tätig sind.

Hintergrund der breit gestreuten Briefwelle ist der ungewöhnliche Aufbau der Strafkompetenz der Behörde: Die FTC kann Strafen nur dann verhängen, wenn sie ein Unternehmen bereits einmal erwischt hat, oder wenn die FTC einen Marktteilnehmer einzeln gewarnt und auf einschlägige Judikatur hingewiesen hat. Diesen Schritt setzt die FTC nun, um gegebenenfalls später durchgreifen zu können.

Auf der Empfängerliste stehen wichtige Reklamefirmen samt der großen Datenkonzerne, aber auch Netzbetreiber, Autohersteller, Einzelhändler, Hotelketten, Reisebüros, Restaurants, Medienunternehmen, Partnervermittler, Tabak- und Alkoholkonzerne, Bildungseinrichtungen und so weiter. Unter den Firmen mit Deutschlandbezug finden sich etwa die US-Gesellschaften von Adidas, Boehringer Ingelheim, BMW, Henkel und VW.

Die Liste prominenter Datenfirmen ist lang. Darauf stehen unter anderem Activision Blizzard, Adobe, Airbnb, Alibaba, Alphabet samt Google, Nest und YouTube, Amazon.com samt Whole Foods, Apple, Dell, eBay, Epic Games, Facebook samt WhatsApp, GoPro, HP, IBM, Intuit, Lenovo, LG, Microsoft samt LinkedIn, Lyft, Motorola Mobility, Netflix, Nintendo, Samsung, mehrere Sony-Unternehmen, Tesla, Uber, Ubisoft und Xerox.

(ds)