BSI veröffentlicht Richtlinie für sichere intelligente Transportsysteme

Kooperative intelligente Transportsysteme setzen auf Kommunikation etwa von Fahrzeugen untereinander. Das BSI gibt Hinweise für den sicheren Betrieb.

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Aufmacherbild BSI-Richtlinie für C-ITS

(Bild: Zapp2Photo/Shutterstock.com)

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Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat Richtlinien zu kooperativen intelligenten Transportsystemen (C-ITS) erarbeitet. C-ITS setzen etwa auf autonome Kommunikation von Fahrzeugen untereinander, um etwa Informationen über Baustellen oder Staus auszutauschen.

In der jetzt veröffentlichten Technischen Richtlinie TR-03164 gibt die Behörde Empfehlungen für den sicheren Betrieb von Public-Key-Infrastrukturen (PKI) und C-ITS-Stationen für die intelligenten Verkehrssysteme. Sie sei als Ergänzung der EU-Vorgabe Certificate Policy for Deployment and Operation of European Cooperative Intelligent Transport Systems und einschlägiger Standards zu sehen.

Das BSI-Papier liegt in Form zweier Dokumente vor. Der erste Teil der Richtlinie wendet sich an PKI-Betreiber und betrifft die Implementierung und den Betrieb von Zertifizierungsstellen im Rahmen von C-ITS. Der zweite Teil der Richtlinie regelt hingegen die Konfiguration, Registrierung und den Betrieb von C-ITS-Stationen.

Die Möglichkeiten, die kooperative intelligente Verkehrssystemen eröffnen, sind vielversprechend. Durch den Austausch von Informationen über Gefahren wie Unfall- oder Baustellen können Verkehrsströme intelligent (um)geleitet werden. Der Straßenverkehr könnte dadurch komfortabler, effizienter und sicherer werden.

Das BSI ergänzt und konkretisiert in der Technischen Richtlinie TR-03164 bestehende europäische Vorgaben. Es erhebt dabei den Anspruch, ein durchgehend hohes und konsistentes Sicherheitsniveau bei allen Instanzen des European C-ITS Security Credential Management Systems einzuhalten und dabei die Interoperabilität der C-ITS-Teilnehmer zu gewährleisten.

(dmk)