Infofreiheit: EU-Kommission will SMS und Direktnachrichten nicht herausgeben

Aufgrund ihrer "Kurzlebigkeit und Flüchtigkeit" hebt die EU-Kommission Kurznachrichten nicht auf und entzieht sie so weiter dem Recht auf Akteneinsicht.

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Was hat Ursula von der Leyen im Chat mit dem Pfizer-CEO besprochen? Die EU-Kommission will das nicht verraten.

(Bild: EU-Kommission/Etienne Ansotte)

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Immer wieder kommt es zum Streit, ob die europäischen Vorgaben zur Informationsfreiheit auch für interpersonelle Kommunikation etwa via SMS, Twitter-Direktnachrichten und Chats über WhatsApp & Co. gelten. Die für Werte und Transparenz zuständige Vizepräsidentin Věra Jourová hat nun klargestellt, dass die Kommission Text- und Sofortnachrichten "aufgrund ihrer Kurzlebigkeit und Flüchtigkeit" generell nicht speichert.

Solche direkten, meist übers Smartphone ausgeübten Kommunikationsformen seien "nicht dazu bestimmt, wichtige Informationen über die Politik, Tätigkeiten und Entscheidungen der Kommission zu enthalten", erklärte Jourová in einer jetzt veröffentlichten Antwort auf eine Anfrage der niederländischen EU-Abgeordnete Sophie in 't Veld. Kurznachrichten würden daher nicht archiviert. Sie fielen auch nicht unter die Verordnung von 2001 "über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten" der EU-Gremien.

Die EU-Bürgerbeauftragte Emily O’Reilly hatte dagegen vor über einem Jahr auf eine Beschwerde von "Frag Den Staat" entschieden, dass die europäischen Vorschriften für Informationsfreiheit nicht nur gedruckte und digitale Akten sowie E-Mails einschließen, sondern auch SMS und Chat-Botschaften. Eigentlich müssten demnach die EU-Gremien und nachgeordnete Institutionen auch solche direkte Kommunikation verakten, speichern und auf Anfrage hin zugänglich machen. Jourová selbst hatte bereits entsprechende Leitlinien für den Dokumentenzugang angekündigt, worauf sie nun aber nicht mehr eingeht.

In 't Veld hatte konkret nach der Kommunikation zwischen Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (CDU) und Pfizer-CEO Albert Bourla gefragt. Laut Medienberichten sollen beide über einen Monat lang SMS-Botschaften über die Lieferung von Covid-19-Impstoff ausgetauscht haben. Die Kommission hatte sich schon vorher geweigert, diese herauszurücken.

Die Kommission sollte nicht darüber entscheiden können, welche behördlichen Inhalte relevant sind und wo Rechenschaftspflicht besteht, hält in 't Veld dagegen. Bei dem angeforderten Austausch sei es sicher nicht um Urlaubspläne gegangen. Die Liberale will sich nun ebenfalls mit dem Fall an die Bürgerbeauftragte wenden.

(vbr)