Luca und Listen: Polizei hat in über 100 Fällen Kontaktdaten abgefragt

Strafverfolger sollen Informationen über mindestens 500 Personen von Corona-Gästelisten und aus der Luca-App erhoben haben – laut Datenschützern rechtswidrig.

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(Bild: Camilo Concha/Shutterstock.com)

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Polizei und Staatsanwaltschaft haben häufiger auf personenbezogene Daten zur Corona-Kontaktnachverfolgung zugegriffen als bislang bekannt. Seit Einführung des Erfassungssystems in Gastronomie, Freizeiteinrichtungen und Geschäften im vorigen Frühsommer sollen Strafverfolgungsbehörden in mehr als 100 Fällen Informationen wie Namen, Anschriften, Telefonnummern und E-Mail-Adressen aus Papier-Kontaktlisten sowie zumindest in einem Fall aus der Luca-App erhoben haben.

Die Zahl ergibt sich aus einer bundesweiten Umfrage des ZDF unter allen deutschen Staatsanwaltschaften und Landesdatenschutzbeauftragten. Betroffen von den umstrittenen Aktionen waren demnach mindestens 500 Personen. Der Sender geht von einer hohen Dunkelziffer aus: Derartige Datenabfragen würden bei den Staatsanwaltschaften nicht gesondert erfasst, so dass die Zahlen vor allem auf der Erinnerung der Beamten beruhten. Zudem habe die Polizei Informationen teils ohne Wissen der Staatsanwaltschaften erhoben.

In mindestens fünf Fällen sind dem Bericht zufolge die Daten abgefragt worden, obwohl das Infektionsschutzgesetz des Bundes dies zu diesem Zeitpunkt eigentlich bereits untersagte. Paragraf 28a verbietet eine Nutzung der Informationen "zu anderen Zwecken als der Kontaktnachverfolgung". Ob diese Formulierung ohne jede Ausnahme auch für die Aufklärung schwerster Straftaten wie Mord gilt, ist rechtlich aber umstritten. Der bayerische Datenschutzbeauftragte Thomas Petri hält die Informationen grundsätzlich für tabu.

Für Schlagzeilen sorgte vor Kurzem bereits der Zugriff der Mainzer Polizei auf Luca-Daten über einen Trick des Gesundheitsamts bei Ermittlungen zu einem Sturz mit Todesfolge in der Altstadt der Landeshauptstadt. Für die Aktion habe es "keine hinreichende rechtliche Grundlage" gegeben, räumte die zuständige Staatsanwaltschaft in Folge ein. Der rheinland-pfälzische Datenschutzbeauftragte Dieter Kugelmann sieht damit die Rechtsstaatlichkeit untergraben und untersucht den Fall.

Laut der ZDF-Meldung fragten unter dem überarbeiteten Infektionsschutzgesetz auch Strafverfolgungsbehörden in Mosbach, Koblenz, Stuttgart und Oldenburg Kontaktdaten ab, die in diesen Fällen nicht über Luca erfasst wurden. Sie ermittelten dabei unter anderem wegen eines Tötungsdelikts sowie des Verdachts des sexuellen Kindesmissbrauchs.

Bevor es die Luca-App und vergleichbare Systeme gab, hatte die Polizei in mehreren Bundesländern ebenfalls bereits auf personenbezogene Daten aus Corona-Gästelisten von Restaurants, Cafés und Hotels zugegriffen. Bayerische Ordnungshüter gingen damit sogar gegen Kleinkriminalität vor. Damals hatte die Rechtslage noch mehr Interpretationsspielraum gelassen.

Ein Sprecher des Bundesdatenschutzbeauftragten Ulrich Kelber empfahl gegenüber dem ZDF, besser auf die Check-in-Funktion der Corona-Warn-App (CWA) zu setzen. Damit stehe eine Lösung bereit, "bei der aufgrund des dezentralen Ansatzes eine unerlaubte Datenabfrage nicht möglich ist". Die Anwendung des Robert-Koch-Instituts sei bisher aber nur in wenigen Bundesländern gesetzlich zur Kontakterfassung als Alternative erlaubt. Auch der Bundestag empfiehlt zu diesem Zweck die CWA.

(vbr)