Amazon wegen 1-Click-Shopping vor Gericht

Die US-Firma Cordance wirft dem Online-Händler vor, mit seinem Verfahren zum raschen Auschecken an der Online-Kasse gegen ein eigenes Patent verstoßen zu haben. Amazons Schutzanspruch ist bereits nur noch eingeschränkt gültig.

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Der Streit um den Patentschutz für ein Verfahren zum raschen Auschecken an der Online-Kasse wird immer vertrackter. Zehn Jahre, nachdem Amazon den Konkurrenten Barnes & Noble wegen Verletzung seines umstrittenen 1-Click-Patents verklagt hatte, muss sich der Online-Händler nun selbst gegen den Vorwurf des Verstoßes gegen Rechte an immateriellen Gütern an derselben Geschäftsmethode vor Gericht verteidigen. Die US-Firma Cordance hatte gegen Amazon 2006 den Rechtsweg eingeschritten. Sie führte dabei das von ihr gehaltene US-Patent mit der Nummer 6,757,710 ins Feld, mit dem eine "objektbasierte Transaktionsinfrastruktur" einschließlich des umkämpften Bezahlvorgangs mit einem Klick beansprucht wird. Am 3. August soll über den Fall nun im US-Bundesstaat Delaware verhandelt werden.

Amazon und Barnes & Noble legten ihre jahrelange Auseinandersetzung um das 1-Click-Patent 2002 durch einen außergerichtlichen Vergleich bei. Der gewerbliche Schutzanspruch diente trotzdem über die Jahre hinweg im Kampf um Softwarepatente als Musterbeispiel für die Vergabe von Schutzrechten auf triviale Verfahren. So speichert die Lösung zum schnellen Durchmarsch an die Online-Kasse lediglich Kundendaten mit Hilfe von Cookies und vereinfacht so die Bestellung.

Für Jason Schultz, einen auf Urheber- und Patentrecht spezialisierten Anwalt und Leiter der Samuelson Law, Technology & Public Policy Clinic an der UC Berkeley School of Law, sieht der Cordance-Anspruch "genauso verdächtig" aus wie das Amazon-Patent mit der Nummer 5,960,411. Amazon und viele andere Softwarefirmen lernen dem Experten zufolge durch die Betroffenheit von entsprechenden Verletzungsklagen derzeit "auf die harte Tour", dass es sich bei derlei Schutzansprüchen auf triviale Online-Geschäftsmethoden "um ein Minenfeld" handle.

Helfen könnten Amazon in dem neuen Verfahren ironischerweise nun just die Hinweise auf bereits vor der Anmeldung der Ansprüche auf das 1-Click-Verfahren existierende Erfindungen, die der Neuseeländer Peter Calveley in seinem Einspruch gegen das Patent des Online-Verkäufers vorbrachte. Demnach hatten unter anderem die Unternehmen First Virtual Holdings und DigiCash bei ihren Versuchen, elektronische Mikrowährungen auf den Markt zu bringen, bereits vergleichbare Funktionen eingebaut.

Das US-Patentamt war den Eingaben Calveleys größtenteils gefolgt und hatte nach einer erneuten Prüfung das zuvor von ihm erteilte Amazon-Schutzrecht 2007 in weiten Teilen für nichtig erklärt. Der Online-Händler kündigte daraufhin an, die Ansprüche deutlich einschränken zu wollen. Sie sollen nur noch für Artikel gelten, "die über das Modell eines Einkaufswagens" im Web gekauft werden. Calveley sah damit den Weg frei für Wettbewerber, "innovative und interessante Wege" zum Einkaufen mit "einem Klick" umzusetzen. Bei dieser Einschätzung hatte er die Rechnung aber offensichtlich ohne Berücksichtigung der rechtlich noch ungeklärten Ansprüche von Cordance gemacht. (Stefan Krempl) / (jk)