Kaliforniens Netzneutralität bleibt – Provider geben Klage auf

Jahrelang haben US-Provider gegen die Netzneutralität in Kalifornien prozessiert. Nach drei Niederlagen geben sie auf – und lobbyieren mehr in Washington.

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Turm mit Antennen

(Bild: Daniel AJ Sokolov)

Lesezeit: 5 Min.
Inhaltsverzeichnis

Die Drei Gebote der Netzneutralität bleiben Gesetz in Kalifornien. Vier Netzbetreiberverbände lassen ihre seit 2018 laufende Klage gegen Kaliforniens Gesetz fallen und verzichten auf den Versuch, den US Supreme Court für den Fall zu interessieren. Damit sind auch die schwächeren Netzneutralitätsnormen in den US-Bundesstaaten Oregon und Washington vorerst sicher. Die US-Regierung hat ihre Klage gegen Kalifornien schon vergangenes Jahr zurückgezogen. Die Netzbetreiber wollen nun ihr Lobbying auf Bundesebene verstärken, um einen Weg zu finden, Bundesstaaten die Netzneutralität zu verbieten.

In den USA wird seit Jahren um die Netzneutralität gekämpft. Vereinfacht gesagt sind Verbraucherschützer und Demokraten dafür, die großen Zugangsprovider und ein Großteil der Republikaner dagegen. Bei der US-Bevölkerung ist Netzneutralität auf beiden Seiten des politischen Spektrums extrem beliebt.

Ursprünglich hat die US-Regulierungsbehörde FCC (Federal Communications Commission) die Drei Gebote der Netzneutralität für im Einzelhandel angebotene Breitband-Internetzugänge 2015 bundesweit verordnet:

  • Keine Websperren für rechtmäßige Inhalte, Anwendungen, Dienste oder unschädliche Geräte.
  • Keine Tempobremsen (Throttling) für "legalen Internetverkehr" auf Basis von rechtmäßigen Inhalten, Anwendungen, Diensten oder unschädlicher Geräte.
  • Keine Bevorzugung legalen Internetverkehrs gegenüber anderem legalen Internetverkehr im Austausch gegen Zuwendungen jeglicher Art. Auch eigene Inhalte und Dienste dürfen die Breitbandanbieter nicht bevorzugen.

Die großen Netzbetreiber lobbyierten heftig gegen diese Verbraucherschutzmaßnahme. Die Folge: Unter US-Präsident Donald Trump schafften die USA die Netzneutralität wieder ab. Das gelang durch einen juristischen Winkelzug: Die FCC erklärte sich mit den damals drei Stimmen der republikanischen Mitglieder (gegenüber zwei Demokraten) Ende 2017 kurzerhand für unzuständig. Gleichzeitig versuchte die FCC allerdings, US-Staaten und Kommunen zu verbieten, eigene Vorschriften über Netzneutralität zu erlassen.

Daraufhin beschloss Kalifornien 2018 die Netzneutralität wortgleich in einem neuen Verbraucherschutzgesetz des Bundesstaates, wobei auch Abgeordnete der Republikanischen Partei mitstimmten. Andere Staaten, darunter Oregon und Washington, setzten schwächere Normen um.

Das wollten Trumps Regierung und die großen Netzbetreiber nicht hinnehmen. Sie verklagten Kalifornien und beantragten zusätzlich eine einstweilige Verfügung gegen die Netzneutralität. Das merkwürdige Argument: US-Staaten dürften kein Netzneutralitätsgesetz haben, weil die FCC das untersagt habe. Dabei hatte sich die FCC selbst für unzuständig erklärt.

Das entging auch dem Bundesbezirksgericht nicht: Wenn die FCC nicht zuständig ist, kann sie anderen auch nichts verbieten, entschied der Richter. Das wäre ein unzulässiger Eingriff in die inneren Angelegenheiten Kaliforniens. Die Klage habe keine große Aussicht auf Erfolg, weshalb er den Antrag auf einstweilige Verfügung ablehnte. Seither darf Kalifornien die Netzneutralität durchsetzen.

Die Bundesregierung ließ unter der Führung Joe Bidens ihre Klage fallen. Die Netzbetreiberverbände zogen jedoch vor das Bundesberufungsgericht für den neunten Bundesgerichtsbezirk. Es bestätigte die Entscheidung.

Die deutlichste Niederlage holten sich die Netzbetreiber dann im April 2022: Sie ersuchten das Bundesberufungsgericht um neuerliche Überprüfung durch elf statt drei Richter ("en banc hearing"). Nicht nur fand der Antrag keine Mehrheit, sondern nicht einmal ein einziger der 29 Richter des Gerichts wollte überhaupt über den Antrag abstimmen.

Die letzte Chance wäre ein Antrag an den Supreme Court gewesen, der solche Anträge aber nur selten überhaupt annimmt. Diesen Aufwand sparen sich die Netzbetreiber nun, behalten sich aber vor, Kalifornien erneut zu verklagen. Die Entscheidung des Bundesberufungsgerichts gegen die einstweilige Verfügung gilt über Kalifornien hinaus in acht weiteren Staaten und zwei Territorien. Damit genießen auch die Netzneutralitätsregeln Oregons und Washingtons Schutz.

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Theoretisch hätten die Demokraten derzeit eine 3:2-Mehrheit in der FCC. Damit könnten sie versuchen, die FCC wieder für zuständig zu erklären und dann die Netzneutralität neu zu beschließen, woraufhin Kaliforniens Gesetz nicht mehr anwendbar wäre. Allerdings ist ein Demokraten-Sitz in der FCC unbesetzt. Die Republikaner im US-Senat verhindern seit Oktober die Bestätigung der von Joe Biden nominierten Anwältin Gigi Sohn, womit es in der FCC ein 2:2 Patt gibt. Vorbeugend verstärken die Netzbetreiber jetzt ihr Lobbying gegen die Netzneutralität in Washington, DC.

Das von der Regierung unter Donald Trump angestrengte Verfahren hieß USA v. California und war am US-Bundesbezirksgericht Ostkaliforniens unter dem Az. 2:18-at-01539 anhängig. Das Verfahren der Netzbetreiberverbände hieß ACA Connects v. Bonta und war am selben Bundesbezirksgericht unter dem Az. 2:18-cv-02684 anhängig.

(ds)