Verbraucherschutz: Verschärfte Regeln für Online-Marktplätze und Telefonwerbung

Amazon & Co. müssen Nutzer über Algorithmen und personalisierte Preise aufklären, Influencer über Werbung. Das Opt-in für Telefonmarketing ist zu dokumentieren.

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(Bild: Natee Photo/Shutterstock.com)

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Vom Samstag, dem 28. Mai, an greift eine Reihe neuer Vorschriften zugunsten von Konsumenten. So tritt etwa das Gesetz zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Wettbewerbs- und Gewerberecht (GSVWG) in Kraft. Es soll insbesondere die Transparenz auf Online-Marktplätzen sowie rund um Influencer-Marketing verbessern. Zudem müssen Firmen nun die Einwilligung von Verbrauchern in Telefonwerbung dokumentieren und aufbewahren. Hier greift eine Klausel aus dem Gesetz für "faire Verbraucherverträge".

Hintergrund ist, dass ab Samstag die EU-Richtlinie zur besseren Durchsetzung und Modernisierung der Verbraucherschutzvorschriften gilt, die die EU-Gesetzgebungsgremien im November 2019 verabschiedeten. "Die europäischen Verbraucher haben Anspruch auf die höchsten Schutzstandards", betonte Justizkommissar Didier Reynders zum Inkrafttreten der Vorschriften. Damit müssten Plattformbetreiber etwa bei der Online-Suche transparente Informationen über die Art und Weise bereitstellen, wie Angebote eingestuft werden.

Mit dem GSVWG sind Betreiber von Online-Marktplätzen und Vergleichsdiensten wie Amazon, eBay, Airbnb und Idealo jetzt verpflichtet, Nutzer ins Bild zu setzen über die wesentlichen Kriterien des Rankings der Waren, Services oder digitalen Inhalte, die sie dem Verbraucher als Ergebnis seiner Suchanfrage präsentieren. Dabei müssen sie Angaben machen über die genutzten Hauptparameter von Algorithmen sowie deren "relativer Gewichtung". Eventuell erhaltene Provisionen sind ebenfalls publik zu machen.

Bei Nutzerbewertungen müssen die Betreiber erläutern, ob und wie sie sicherstellen, dass die Beurteilungen tatsächlich von Verbrauchern stammen. Ausdrücklich verboten wird es, gefälschte Nutzerbewertungen oder deren Falschdarstellung in sozialen Medien zu beauftragen oder zu übermitteln. Falls dem Verbraucher das Resultat eines Vergleichs angezeigt wird, sind auch Hinweise auf die Anbieter nötig, die dabei einbezogen wurden.

Marktplatzbetreiber müssen Kunden zudem darüber aufklären, ob es sich bei deren potenziellen Vertragspartnern um Unternehmer oder Verbraucher handelt. Nutzer sollen so insgesamt besser beurteilen können, warum welches Produkt oben steht in Ergebnislisten und ob Bewertungen seriös sind. Irreführung und Abzocke sollen so schwerer werden.

Fortan sollen Käufer von Eintrittskarten auf dem Zweitmarkt über den vom Veranstalter festgelegten Originalpreis des Tickets informiert werden. Anbieter müssen Nutzer ferner darüber aufklären, wenn ein Preis auf Basis einer automatisierten Entscheidung personalisiert wurde.

Dazu kommen Sanktionen bei EU-weiten Verstößen gegen Vorgaben des Verbrauchervertragsrechts. Einem Unternehmer, der in betroffenen Mitgliedstaaten mehr als 1,25 Millionen Euro Jahresumsatz erzielt hat, können die Behörden nun eine Geldbuße von bis zu vier Prozent desselben aufbrummen. Verbraucher, die durch schuldhafte unlautere geschäftliche Handlungen geschädigt worden sind, erhalten einen Anspruch auf Schadensersatz.

Influencer und Blogger müssen einen Beitrag auf Instagram, Facebook, Twitter & Co. künftig als Werbung kennzeichnen, wenn sie ein Entgelt oder eine ähnliche Gegenleistung erhalten. Der Gesetzgeber wollte damit Rechtssicherheit schaffen, nachdem deutsche Gerichte unterschiedliche Urteile zu der Frage gefällt hatten, ob Social-Media-Posts mit Produktempfehlungen oder Marken-Hashtags auch dann als Reklame markiert werden müssen, wenn dafür kein Geld geflossen ist.

(axk)