Landgericht: Kfz-Kennzeichen-Scanning in Brandenburg war rechtswidrig

Den Betrieb des automatischen Kfz-Kennzeichenerfassungssystems "Kesy" in Brandenburg wertet das Landgericht Frankfurt (Oder) als schweren Grundrechtseingriff.

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(Bild: EpicStockMedia/Shutterstock.com)

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Die jahrelange Praxis Brandenburgs, mithilfe von Kfz-Kennzeichenscannern im "Aufzeichnungsmodus" alle Fahrzeugbewegungen auf den Autobahnen des Landes auf Vorrat speichern zu lassen, war illegal. Das Landgericht Frankfurt (Oder) entschied auf Antrag des Autofahrers Marko Tittel, einem Mitglied der Piratenpartei, dass es keine Rechtsgrundlage für die entsprechenden Anordnungen der Staatsanwaltschaften gibt. Das System war zwischen 2017 und Ende Juni 2021 in Betrieb.

Laut ihrem jetzt veröffentlichten Urteil (Az.: 22 Qs 40/19) vom 22. Juli qualifiziert die 2. Strafkammer den Betrieb des automatischen Kfz-Kennzeichenerfassungssystems Kesy und die erfolgte Vorratsdatenspeicherung als "gewichtigen Grundrechtseingriff". Dabei sei das rückwärtige Nummernschild digitalisiert und ein vergrößertes Bild davon zusammen mit einer Aufnahme der gesamten Heckansicht eines jeden passierenden Fahrzeugs verbunden mit Ort, Datum, Uhrzeit und Fahrtrichtung in einer zentralen Datenbank gespeichert worden.

Die Richter werten dieses Vorgehen als besonders gravierend, weil die Behörden diese Informationen zeitlich unbegrenzt vorgehalten hätten, solange die Maßnahme in einem beliebigen Ermittlungsverfahren gegen eine beliebige Person "aktiv" gewesen sei. Dadurch habe über Jahre hinweg "ohne transparente Begrenzungen" durch den Gesetzgeber das Bewegungsverhalten von Fahrzeugen weiter Teile der Bevölkerung, die vor Ort verkehrten, "akkurat nachvollzogen werden" können.

Erschwerend kommt der Kammer zufolge hinzu, dass die Maßnahmen verdeckt und ohne entsprechende Benachrichtigungen vollzogen wurden. Die Betroffenen hätten sich kein Fehlverhalten zuschulden kommen lassen müssen, auch ein sonstiger Anlass für die Überwachung sei nicht erforderlich gewesen. Bei Ermittlungen im öffentlichen Raum mit solch großer Streubreite könne zudem "ein Gefühl des Überwachtwerdens entstehen". Das gesamte Instrument greife "in erheblicher Weise in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ein".

Angesichts der Erfassung breiter Bevölkerungskreise und der Anlasslosigkeit des automatischen Kennzeichen-Scannings "verbietet sich grundsätzlich eine flächendeckend Erfassung von Fahrzeugen", betont das Gericht. Wegen des enormen Umfangs der langfristig in einem einheitlichen Pool auf Vorrat gespeicherten und recherchierbaren Daten und der darauf beruhenden Möglichkeit, Bewegungsprofile zu erstellen, sei die Gewährleistung eines hinreichend klaren und sicheren Umgangs mit den aufgezeichneten Werten "von enormer Bedeutung". Auch Missbrauchsgefahren müssten eingegrenzt werden. Ein Spezialgesetz wäre daher nötig gewesen.

Tittel begrüßt die Grundsatzentscheidung: "Eine wahllose Vorratsspeicherung jeder Fahrt auf der Autobahn" schaffe gläserne Autofahrer und setze sie einem ständigen Überwachungsdruck aus. Dazu komme das "Risiko eines falschen Verdachts oder missbräuchlicher Nachverfolgung der persönlichen Lebensführung durch Unbefugte". Er wolle nicht in einem Land leben, "in dem jede Bewegung erfasst und gegen mich verwendet werden kann".

Der Kläger musste für das Urteil aber vor das brandenburgische Verfassungsgericht ziehen, da das Amtsgericht Frankfurt (Oder) seine Klage zunächst als unzulässig ablehnte. Grund: Er habe seine direkte Betroffenheit nicht nachweisen können. Die erhobene Beschwerde und eine spätere Gehörsrüge verwarf das Amtsgericht. Erst nach der erfolgreichen Verfassungsbeschwerde erfolgte nun der anderslautende Beschluss.

Die Kosten der Verfahren und die Auslagen des Beschwerdeführers trägt laut dem finalen Urteil die Staatskasse. Die Kammer rügt dabei: die nochmalige Überprüfung wäre nicht nötig gewesen, wenn die Entscheidung bereits vor dem Einschalten des Verfassungsgerichts "in dieser Form getroffen worden wäre". Zuvor hatte auch die Landesdatenschutzbeauftragte Dagmar Hartge den mit einem Big Brother Award ausgezeichneten Kesy-Einsatz für rechtswidrig erklärt und Korrekturen angeordnet.

Der Bundestag hat mittlerweile eine einheitliche Rechtsbasis für den Einsatz automatisierter Kennzeichenlesesysteme im öffentlichen Verkehrsraum durch Polizei, Zoll und andere Fahndungsbehörden geschaffen. Damit kann ein Fahndungsmodus aktiviert werden. Darin prüft das System, ob das erfasste Kennzeichen in Datenbanken etwa mit gestohlen gemeldeten Fahrzeugen gelistet ist. Liegt kein Treffer vor, wird die Aufzeichnung im Einklang mit Urteilen des Bundesverfassungsgerichts sofort gelöscht. Der Bundesrat und insbesondere Brandenburg drängten im Lauf des Gesetzgebungsverfahrens vergeblich auf die Zulässigkeit einer weitergehenden Speicheroption.

Im Rahmen des Beschlusses des Bundesgesetzes stellte Brandenburg die verdachtslose Kfz-Massenerfassung Mitte vorigen Jahres ein. Der Innenminister des Landes, Michael Stübgen (CDU), hält aber prinzipiell an der Reaktivierung des Aufzeichnungsmodus auf Basis einer eigenen Regelung fest. Auch das Bundeskriminalamt nutzte in der Vergangenheit laut Medienberichten das besonders umstrittene Speicherverfahren.

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