E-Rezept aus der Sicht eines Arztes: Technisch gut, aber falsch konzeptioniert

Es gibt viel Schelte für das E-Rezept, dabei funktioniert es technisch durchaus gut. Die Probleme treten an anderer Stelle auf, berichtet Dr. Ulrich Meyer.

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(Bild: belushi / Shutterstock)

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Von
  • Dr. Ulrich Meyer
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Das elektronische Rezept (E-Rezept) ist eines der Leuchtturmprojekte der Digitalisierung des Gesundheitswesens. Das E-Rezept soll die Verordnung von Medikamenten papierlos und ohne direkten Arzt-Patienten-Kontakt ermöglichen und somit die Versorgung verbessern.

Das E-Rezept wird vom Arzt über das gesicherte Netz der Telematikinfrastruktur an den E-Rezept-Server gesendet. Der Patient kann das E-Rezept dann als 2D-Code in der E-Rezept-App auf seinem Mobiltelefon abrufen. Dieser wird dann in der Apotheke gescannt und der Patient bekommt die verordneten Präparate ausgehändigt. Alternativ kann er das E-Rezept an eine Versandapotheke schicken. Als Ersatzverfahren ist das E-Rezept auf Papier vorgesehen, bei dem der 2D-Code auf Papier ausgedruckt und dann in der Apotheke gescannt wird.

In unserer Hausarztpraxis in einer Kleinstadt in Süddeutschland haben wir das E-Rezept getestet und insgesamt mehr als 400 E-Rezepte ausgestellt. Trotz vieler negativer Berichte über Ausfälle der Telematikinfrastruktur (TI) funktionierte das E-Rezept überraschend gut – zumindest aus technischer Sicht: Bei der natürlich derzeit noch geringen Server-Last gab es keine Ausfälle der TI oder der Konnektoren. Wir haben in unserer Praxis allerdings ein relativ modernes Praxisverwaltungssystem (PVS); viele Praxen arbeiten jedoch noch mit PVS, die seit Jahrzehnten auf dem Markt sind und die oft mehr schlecht als recht an die sich ständig wandelnden Anforderungen angepasst werden – und deswegen möglicherweise weniger stabil laufen.

Fast alle E-Rezepte wurden in den örtlichen Apotheken eingelöst. Auch hier berichtete der Apotheker von vergleichsweise wenigen technischen Problemen. Gelegentlich sei es zu Kommunikationsproblemen mit dem E-Rezept-Server gekommen. Ein einziges Mal sei sein System abgestürzt, was allerdings zur Folge hatte, dass einige E-Rezepte verloren gingen. Diese mussten dann erneut in der Praxis ausgedruckt werden, da der Apotheker sie sonst nicht mit den Krankenkassen hätte abrechnen können. Langfristig sehe er für die Apotheke eine gewisse Arbeitserleichterung durch die Automatisierung der Abrechnung. Somit hat die technische Basis bis auf die genannten und vermutlich lösbaren Kinderkrankheiten gut funktioniert.

Trotzdem ist nach unserer Einschätzung die Einführung des E-Rezepts in der aktuellen Konzeption wegen zweier schwerwiegender Konzept- und Umsetzungsfehler kontraproduktiv: Das E-Rezept kommt in den genannten zwei Varianten: per App und als Papierausdruck. Für 2023 verspricht die Gematik, dass Patienten ihre Rezepte mit der elektronischen Gesundheitskarte in Apotheken einlösen können. Ob die eGK dazu in das Lesegerät der Apotheke gesteckt werden muss, oder ein Auflegen einer NFC-fähigen Gesundheitskarte ausreicht, ist noch unklar.

Das E-Rezept per App kann eine Erleichterung für einzelne Patienten sein – etwa bei Verordnungen im Rahmen einer Videosprechstunde. Der Patient spart sich in diesen Situationen den Gang in die Praxis. Dies mag für IT-affine Menschen attraktiv klingen; schätzungsweise 80 Prozent der Rezepte werden jedoch für Patienten ausgestellt, die alt, multimorbide und wenig IT-erfahren sind oder die die deutsche Sprache nur eingeschränkt beherrschen. Nach unserer Einschätzung scheitern diese Patienten an der Einrichtung und Bedienung der E-Rezept-App der Gematik. Viele haben auch schlicht kein eigenes oder kein geeignetes Smartphone, das NFC-fähig ist und mindestens über OS 14 oder Android 7 verfügt. Damit ist diese Variante des E-Rezepts in der Mehrheit der Fälle nutzlos.

Noch sinnloser für Patienten und Ärzte ist das "Papier-E-Rezept", bei dem der 2D-Code ausgedruckt und der Ausdruck in der Apotheke dann eingelöst wird. Hier ist die Abholung in der Praxis weiter erforderlich, es vervierfacht sich aber der Papierverbrauch, weil die Papier-E-Rezepte auf DIN A4 anstelle auf DIN A6 gedruckt werden.

Auch die Pläne der Gematik, eine Möglichkeit zu schaffen, das E-Rezept auf das Mobiltelefon eines Helfers zu senden, sind wenig hilfreich: Die große Gruppe von Patienten, die mit einem Papierrezept umgehen kann, mit der App allerdings nicht, bräuchte dann immer einen Helfer, um ihre verschriebenen Medikamente in der Apotheke zu bekommen.

Dabei wäre es so einfach: In mehreren europäischen Ländern holen die Patienten die verschriebenen Präparate einfach mit ihrer Krankenversicherungskarte in der Apotheke ab. Kollegen berichten, dieses System werde dort von Patienten und Ärzten gut angenommen. Probleme haben damit allenfalls die Versandapotheken, die mit dieser Variante weitgehend aus dem Rennen sind – sofern nicht die Alternative mit einer E-Rezept-App zusätzlich besteht. Der Konzeptionsfehler der Rezeptabholung mit der E-Rezept-App – anstatt dem unkomplizierteren Weg mit der Krankenversichertenkarte – ist seit Jahren bekannt.

Update

Einen Satz gestrichen. Die Gematik weist darauf hin, dass das E-Rezept ab 2023 auch mit der elektronischen Gesundheitskarte eingelöst werden können soll.

Hinweis im 6. Absatz ebenfalls ergänzt.

Der zweite wesentliche Kritikpunkt an E-Rezepten liegt im Zeitverlust: Das Ausstellen eines E-Rezepts dauert mit Signatur und Versand ungefähr 10 Sekunden länger als der Ausdruck und das Unterschreiben eines herkömmlichen Rezeptes. Der Hersteller unseres PVS meint, dass hier kein weiteres Optimierungspotential bestehe – unter anderem, weil die Verbindung zum Rezept-Server nach einem kurzen Timeout abgebaut werde und der Wiederaufbau beim nächsten Rezept dauere.

Technisch lösbar wäre dieses Problem vermutlich durch eine Verarbeitung im Hintergrund, die das PVS in während des Versandes nicht blockiert. Bis alle Anbieter von weit über 100 PVS in Deutschland diese Optimierung umgesetzt haben, dürfte noch einige Zeit ins Land gehen. 10 Sekunden Zeitverlust pro Rezept klingt erstmal nicht viel; – bei ungefähr 450 Millionen jährlich in Deutschland ausgestellten Rezepten fällt dieser Zeitverlust jedoch schon ins Gewicht und führt zu einer relevanten Verschlechterung der Patientenversorgung bei ohnehin zunehmender ärztlicher Mangelversorgung in vielen Gebieten.

Als Pluspunkt des E-Rezepts wird oft genannt, dass die verschriebenen Präparate in Zukunft automatisch in eine Verordnungsübersicht in der elektronischen Patientenakte (ePA) übernommen werden können. Dies solle eine leichtere Überprüfung von Arzneimittelinteraktionen ermöglichen. Auch hier liegt der Teufel im Detail: Da diese Übersicht nur die irgendwann einmal verordneten Medikamente zeigen kann und nicht die aktuell eingenommenen, können Arzneimittelinteraktionen hierdurch nicht sinnvoll überprüft werden. Hierfür bräuchte es den aktuellen Medikationsplan, der aber eben gerade nicht automatisch generiert werden kann, sodass doch wieder eine zeitaufwändige Nachfrage nach den aktuell eingenommenen Medikamenten erforderlich ist.

Zudem müsste sichergestellt sein, dass lückenlos alle verordneten Medikamente in der ePA verzeichnet sind, was vermutlich auf längere Zeit nicht zu erreichen sein wird. Ob ich als Patient möchte, dass der Hautarzt und der Orthopäde sehen, wie oft ich Viagra verschrieben bekomme, steht zudem auf einem anderen Blatt.

Das E-Rezept ist für Patienten und Ärzte in seiner aktuellen Umsetzung in Deutschland mit wenigen Ausnahmen nutzlos und verringert die seit Langem abnehmende Verfügbarkeit ärztlicher Leistungen weiter. Einen Nutzen vom E-Rezept haben insbesondere die Krankenkassen, für die das E-Rezept administrative Vereinfachungen mit sich bringt. Hier wird also ärztliche Versorgungskapazität verringert, um die Krankenkassen zu entlasten.

Damit das E-Rezept sinnvoll einsetzbar wird, sind aus unserer Sicht folgende Änderungen erforderlich: Zum einen muss das E-Rezept durch die zusätzliche Möglichkeit der Einlösung mit der Krankenversicherungskarte für alle Patientengruppen nutzbar gemacht werden. Zum anderen darf in der Arztpraxis mit dem Ausstellen von E-Rezepten durch mangelhafte softwareseitige Umsetzung in der TI und den PVS kein Verlust von Arztzeit verbunden sein, die dann in der Patientenversorgung fehlt. In unserer Praxis haben wir vorerst die Ausstellung von Papier-E-Rezepten wieder eingestellt und werden E-Rezepte für die App nur auf besonderen Wunsch ausstellen.

(mack)