Unions-Innenminister wollen zentrale Sexualstraftäterdatei

Die Innenminister von CDU und CSU fordern die Einrichtung einer bundesweiten Warndatei für vorbestrafte Sexualverbrecher, um einen "lückenlosen Informationsaustausch zum Schutz der Gesellschaft" zu schaffen.

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Die Innenminister von CDU und CSU fordern die Einrichtung einer bundesweiten Sexualstraftäterdatei. "Wir benötigen dringend einen lückenlosen Informationsaustausch zum Schutz der Gesellschaft vor gefährlichen Triebtätern", sagte der Sprecher der unionsgeführten Innenressorts, der hessische Minister Volker Bouffier, der Neuen Osnabrücker Zeitung. Das lasse sich nur durch eine bundesweite Warndatei über rückfallgefährdete Sexualstraftäter erreichen, meinte der CDU-Politiker. Direkten Zugriff auf die Datenbank sollten Polizei- und Justizbehörden haben. Schulen, Kindergärten und Jugendämter könnten Auskunftsrechte erhalten.

Die CDU-Innenminister treffen sich am heutigen Donnerstag zu einer Konferenz in Chemnitz. Nach Angaben Bouffiers will die Union dort auch beschließen, direkt nach der Bundestagswahl eine Verschärfung der nachträglichen Sicherungsverwahrung für Sexualstraftäter auf den Weg zu bringen. Thema ist auch die Bekämpfung von Gewalt unter Fußballfans und Hooligans. Weiter machen sich die Minister für ein Verbot des sogenannten Ultimate Fighting stark, bei dem sich laut Bouffier "Menschen vor Publikum in Käfigen blutig schlagen". Nicht zuletzt plädieren die Ressortchefs für eine zügige Verschärfung der erst vor Kurzem von Bundestag und Bundesrat beschlossenen neuen Anti-Terror-Paragraphen zur Strafbarkeit von Terrorcamp-Besuchen nach der Bundestagswahl. Das jetzige Gesetz hält Bouffier für praktisch wertlos. Die gesamten Forderungen sollen in einer "Chemnitzer Erklärung für eine moderne Sicherheitspolitik" festgeschrieben werden.

Zentrale Sexualstraftäterdateien haben bereits die Länder Bayern, Niedersachsen und Brandenburg eingerichtet, in denen Unionspolitiker mit die Regierung stellen. Darin werden Delinquenten erfasst, die zu Bewährungsstrafen verurteilt wurden oder bereits Gefängnisstrafen abgebüßt haben. Angestrebt wird vor allem bei Rückfallgefahr eine genaue Beobachtung entlassener Täter. Gespeichert werden in den Datenbanken Lebensläufe, Urteile, Gutachten und Rückfallprognosen. Dazu kommen als biometrische Merkmale Fingerabdrücke und DNA-Proben, von denen sich die Polizei Hilfe bei der Aufklärung neuer Sexualstraftaten erhofft. Die Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern lehnten 2007 die Einrichtung entsprechender Dateien und vor allem die damals im Raum stehende Veröffentlichung personenbezogener Informationen über Sextäter im Internet als "elektronischen Pranger" entschieden ab.

Bundeskriminalamt (BKA) und Bundespolizei führen bereits eine Vielzahl von Warndateien. Zu den besonders umstrittenen Datensammlungen gehört die sogenannte Hooligan-Datei. Die offiziell als "Gewalttäter Sport" bezeichnete Datenbank ist nach Auffassung des niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts rechtswidrig, da sie auf keiner klaren Rechtsgrundlage beruhe. Die Bundesregierung prüft nach wie vor, ob sie für die Einrichtung der Datei eine spezielle Rechtsordnung erlassen muss. Probleme gab es auch beim Versuch des Bundesinnenministeriums, eine Visa-Warndatei einzurichten, um illegale Einreisen durch "Viel-Einlader" zu verhindern. Die große Koalition konnte sich hier auf keine gemeinsame Linie einigen. (Stefan Krempl) / (jk)