Bundeskartellamt leitet Verfahren gegen Microsoft ein

Nach anderen US-amerikanischen IT-Unternehmen knöpft sich das deutsche Bundeskartellamt nun auch den US-Softwareriesen Microsoft vor.

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(Bild: Microsoft)

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Das Bundeskartellamt hat am heutigen Dienstag ein Verfahren gegen Microsoft eingeleitet. Die Kartellwächter prüfen, ob dem US-Unternehmen eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb zukommt. Sollte das Bundeskartellamt feststellen, dass Microsoft seine Marktmacht missbraucht, kann es dem Unternehmen manche Praktiken untersagen, die den Wettbewerb gefährden.

Als einen Anhaltspunkt sieht die Behörde, wenn ein "digitales Ökosystem" vorliegt. Die Machtstellung, die damit verbunden sei, könnten andere Unternehmen nur schwer angreifen, erläutert das Bundeskartellamt. Deren Präsident Andreas Mundt ergänzt, Microsoft habe mit Windows und den Office-Produkten traditionell eine sehr starke Stellung bei Betriebssystemen und Büro-Software. Nun gebe es gute Gründe für eine Prüfung.

"In jüngerer Zeit sehen wir eine stark gewachsene Bedeutung der Cloud-Dienste Azure und OneDrive, die vielfach mit anderen Microsoft-Anwendungen verbunden sind, sowie den durchschlagenden Erfolg von Teams, einer Software für Videokonferenzen und zum gemeinsamen Arbeiten", erklärte Mundt. Darüber hinaus sei Microsoft in Bereichen wie dem Gaming durch die Xbox, Karrierenetzwerken mit dem Dienst LinkedIn oder der Internet-Suche mit der Suchmaschine Bing tätig und habe zuletzt mit der Integration von KI-Anwendungen auf sich aufmerksam gemacht.

Wenn sich nach Beschwerden oder anderen Hinweisen Anhaltspunkte für potenziell wettbewerbsgefährdende Praktiken Microsofts ergeben, will das Bundeskartellamt beim weiteren Vorgehen die EU-Kommission ins Boot holen. Bei der EU-Kommission hat sich beispielsweise das US-Unternehmen Slack Technologies beschwert, das eine Kollaborationsplattform anbietet. Microsoft handele wettbewerbswidrig, wenn es die Software Teams in die Microsoft-365-Dienste einbindet.

Das Bundeskartellamt ist bereits gegen Google beziehungsweise dessen Firmenmutter Alphabet sowie gegen Meta vorgegangen. Bei beiden stellte die Behörde eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb rechtskräftig mit. Eine solche Feststellung über sein Unternehmen hat Amazon juristisch angefochten, die Prüfung des Konzerns Apple sei "weit fortgeschritten", teilte das Bundeskartellamt mit.

(anw)