Bericht: BKA hat bisher noch keine Online-Durchsuchung durchgeführt

Die Wiesbadener Polizeibehörde hat die seit 1. Januar bestehende Möglichkeit zur heimlichen Online-Durchsuchung bisher noch kein einziges Mal genutzt. Sie hält sie aber weiterhin für ein unverzichtbares polizeiliches Instrument.

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Das Bundeskriminalamt (BKA) hat seit Inkraftreten der Novelle des Gesetzes für das Bundeskriminalamt am 1. Januar dieses Jahres noch keine heimliche Online-Durchsuchung durchgeführt. Das hat nach Angaben der tageszeitung (taz) ein BKA-Sprecher auf Anfrage mitgeteilt. Das BKA habe auch keinen entsprechenden Antrag bei Gericht gestellt. "In Zeiten der terroristischen Bedrohung halten wir die Online-Durchsuchung dennoch für ein unverzichtbares polizeiliches Instrument”, sagte der BKA-Sprecher.

Das neu gefasste BKA-Gesetz hat der Wiesbadener Polizeibehörde neue Befugnisse eingeräumt, die der Terrorismusbekämpfung dienen sollen. Dazu gehören heimliche Online-Durchsuchungen, Rasterfahndungen, das präventive Abhören der Telekommunikation nebst Internet-Telefonie oder die Möglichkeit zum Abfragen von Verbindungsdaten und zur Ortung von Mobiltelefonen. Gegen das Gesetz läuft eine Verfassungsbeschwerde, an der auch der FDP-Politiker und ehemalige Innenminister Gerhart Baum beteiligt ist.

In den Koalitionsverhandlungen mit der CDU und der CSU fordert die FDP einen Verzicht auf Online-Durchsuchungen. Ein Mitarbeiter der FDP-Spitzenpolitikerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat heise online erläutert, bei den heimlichen Online-Durchsuchungen sowie bei der Vorratsdatenspeicherung und den Web-Sperren bewegten sich CDU/CSU keinen Zentimeter. Über diese Themen wollen CDU/CSU und FDP am heutigen Donnerstag weiter verhandeln.

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(anw)