Informationsfreiheitsbeauftragter kritisiert Geheimniskrämerei der Regierung

Der freie Informationszugang gegenüber öffentlichen Stellen wird hierzulande noch lange nicht als Beitrag zur Stärkung demokratischer Entscheidungsprozesse angesehen, heißt es im 2. Kontrollbericht zum Informationsfreiheitsgesetz.

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Der Bundesbeauftragte für Informationsfreiheit, Peter Schaar, hat sich mehr als vier Jahre nach Inkrafttreten des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) enttäuscht gezeigt über dessen Nutzbarkeit. Der freie Informationszugang gegenüber öffentlichen Stellen wird hierzulande noch nicht als Beitrag zur Stärkung demokratischer Entscheidungsprozesse angesehen, heißt es im 2. Tätigkeitsbericht des Kontrolleurs, der heise online vorliegt. Es handle sich um einen "steinigen Weg", bis sich ein Wandel "von der generellen Amtsverschwiegenheit zu einer offenen Verwaltung" durchsetzen und "selbstverständliche Normalität" werde. Das liege sicherlich nicht nur an dem immer noch unzureichenden Bekanntheitsgrad der gesetzlichen Regelung. Vielmehr werde die neue Offenheit "in manchen Verwaltungen nach wie vor vom Grundsatz her abgelehnt" und nur angewendet, wenn dies "unumgänglich" sei.

Viele Bundesbehörden hätten sich in den vergangenen beiden Jahren zwar um Transparenz bemüht und sich "vorbildlich" im Sinne des IFG verhalten, malt Schaar nicht nur ein düsteres Bild. Mit Sorge habe er aber beobachtet, dass selbst erstinstanzliche "restriktive" Urteile "sofort genutzt würden, um die ohnehin umfangreichen im Gesetz genannten Ausnahmetatbestände" durch weitere, ungeschriebene Einschränkungen zu ergänzen. So weise die Verwaltung etwa immer wieder Anträge auf Akteneinsicht mit dem pauschalen Hinweis auf eine schützenswerte "Regierungstätigkeit" ab. Gerichtliche Beschlüsse zur Stärkung der Informationsfreiheit würden dagegen "verhalten aufgenommen" und bisweilen sogar herangezogen, um zusätzliche Restriktionen bis hin zur Herausnahme ganzer Verwaltungszweige – wie der Finanzaufsicht – aus dem allgemeinen Informationszugangsanspruch zu fordern.

Nach wie vor dauern Verfahren, in denen um Akteneinsicht gestritten wird, "unverhältnismäßig lange", rügt Schaar weiter. Dies liege unter anderem daran, dass es keine Fristen für die Durchführung von Widerspruchsverfahren gebe. Behörden könnten sich so selbst in Angelegenheiten, in denen sich Betroffene an ihn gewandt hätten, "fast grenzenlos Zeit lassen". "In Extremfällen" habe er daher bereits von seiner Möglichkeit zum Aussprechen einer Beanstandung wegen mangelnder Zusammenarbeit ausgesprochen, schreibt der Informationsfreiheitsbeauftragte. Angemessener scheine es ihm, auch für die Bearbeitung von Einsprüchen gesetzliche Fristen vorzusehen.

Für "unbefriedigend" hält Schaar das bereits vielfach kritisierte Nebeneinander verschiedener Informationsansprüche etwa auch nach dem Umwelt- oder dem Verbraucherinformationsgesetz "mit unterschiedlichen Anwendungsbereichen, Anspruchsvoraussetzungen, Ausnahmetatbeständen und Gebühren". Dies führe bei Bürgern und in den Amtsstuben für Verwirrung. Der Hüter der Informationsfreiheit plädiert daher für eine "Vereinheitlichung der unterschiedlichen Normen". Generell sei eine Evaluierung des IFG und seiner Umsetzung "dringend geboten", um die Schranken "gründlich" zu überarbeiten. Gegebenenfalls sei auch eine Klarstellung des Gesetzgebers erforderlich, dass die vorgesehene Transparenz auch für "Regierungshandeln" gelte. Auch könne die Bundesrepublik von Regelungen etwa in den USA, Kanada, Großbritannien oder Frankreich lernen, wo Auskünfte teils gebührenfrei seien oder die Verwaltung von sich aus Informationen ins Netz stellen müsse.

Der Verwaltung legt Schaar ans Herz, das Interesse an ihrer Arbeit und die Nachfragen von Bürgern nicht als "Belästigung oder Angriff", sondern als Chance zu werten, "das Vertrauen in ihre Tätigkeit zu festigen". Ein offener Umgang mit Informationen unter Nutzung moderner Kommunikationsmöglichkeiten wie dem Internet werde zudem die Anzahl von Anträgen in Grenzen halten.

Der 112-seitige Report umfasst auch die neue Statistik zur Inanspruchnahme des Informationsfreiheitsbeauftragten. Demnach haben ihn im vergangenen Jahr Bürger in 114 Fällen angerufen, während dies 2008 noch 134 mal vorkam. Eine Kontinuität bei den Ressorts, zu denen verhältnismäßig viele Eingaben eingingen, lasse sich über die Jahre hinweg nicht aus den Zahlen ablesen. Insgesamt beurteilt Schaar sein Eingreifen als "durchaus positiv" für die Antragsteller. So hätten Behörden und öffentliche Stellen des Bundes im zurückliegenden zweijährigen Berichtszeitraum in 38,8 Prozent der abgeschlossenen Fälle den gewünschten Informationszugang doch noch "ganz oder teilweise" gewährt. Dies dürfe aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Rechtsauffassungen zwischen den Behörden und ihm in vielen Fällen "stark differieren". Trotz Intervention nicht stattgegeben wurden laut dem Bericht Anfragen zu den Verträgen zwischen dem Bundeskriminalamt und Providern zur Zugangserschwerung kinderpornographischer Webseiten genauso wie etwa zur Anzahl und Art der an Bahnhöfen installierten Kameras zur Videoüberwachung.

Eine besondere Klarstellung enthält die Bilanz zum Schutz der Privatsphäre von Antragstellern. Deren personenbezogenen Daten sowie die Dritter unterliegen demnach auch in Verfahren nach dem IFG einer Zweckbindung. Jede Verarbeitung und Nutzung dieser Informationen für andere Zwecke sei "grundsätzlich unzulässig", sofern nicht anderweitige gesetzliche Bestimmungen griffen. Dies bedeute, betont Schaar, dass die Daten auch nicht bei der Bearbeitung anderer Anfragen innerhalb der gleichen Behörde verarbeitet oder genutzt werden dürften. Dass dies etwa im Bundesverteidigungsministerium bisher der Fall war, ist auf einer Webseite über Anfragen zum Verhältnis deutscher Soldaten zur Zivilbevölkerung an ausländischen Einsatzorten dokumentiert. Die Hardthöhe warf dem Antragsteller danach vor, gemäß "hiesiger Kenntnis" insgesamt 59 Anfragen an die Regierung gerichtet zu haben. (jk)