Brüssel leitet Verfahren ein: Apple soll Geräteanbindung öffnen

Die EU-Kommission erhöht den Druck auf Apple. Zwei neue Verfahren sollen die Interoperabilität von iOS und iPadOS mit Drittanbieter-Geräten verbessern.

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Richterhammer vor EU-Flagge

(Bild: Marian Weyo / shutterstock.com)

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Die Europäische Kommission will Apple jetzt bei zwei Themen im Detail vorgeben, wie der Hersteller von iPhones und iPads die Interoperablitätsanforderungen des Gesetzes für digitale Märkte (DMA) erfüllen soll. Dazu wurden zwei sogenannte Spezifierungsverfahren eingeleitet. Konkret geht es um Funktionen, die nötig sind, damit sich andere Geräte mit Apples Geräten verbinden können – und darum, wie diesbezügliche Anfragen von Entwicklern an Apple ablaufen sollen.

Laut DMA ist Apple dazu verpflichtet, Drittentwicklern und Unternehmen in iOS und iPadOS kostenlos Interoperablität mit Hard- und Softwarefunktionen anzubieten, die unter dem DMA benannt wurden. Um zu erreichen, dass die sogenannten Gatekeeper dem DMA wirklich Folge leisten, ermächtigt das Gesetz die Kommission, von sich aus Maßnahmen festzulegen, die dem Unternehmen zur wirksamen Einhaltung des DMA vorgeschrieben werden können.

Bei der Interoperabilität geht es zum Beispiel um Smartwatches, Kopfhörer oder Virtual-Reality-Headsets. Diese müssen laut den EU-Vorschriften die gleichen Möglichkeiten wie Apples eigene Produkte (AirPods, Vision Pro, Apple Watch) erhalten, sich mit iPhones und iPads bzw. deren Betriebssystemen zu verbinden. Konkret geht es der Kommission laut Mitteilung etwa um Funktionen wie Benachrichtigungen, die Gerätekopplung und die Konnektivität. Bei diesen Punkten sind Apples Geräte – zumindest nach derzeitigem Erleben des Nutzers – gegenüber Mitbewerberprodukten im Vorteil.

Damit Interoperabilitäts-Anfragen von Entwicklern laut EU "transparent, zeitnah und fair" von Apple bearbeitet werden, konzentriert sich das zweite Verfahren der Kommission auf diesen Punkt. Ziel sei es, allen Entwicklern einen effektiven und vorhersehbaren Weg zur Interoperabilität zu ermöglichen.

Die beiden Verfahren sollen jeweils maximal ein halbes Jahr dauern. Anschließend sollen Apple die Ergebnisse mitgeteilt und veröffentlicht werden. Die Kommission behält sich trotzdem das Recht vor, Verstöße gegen den DMA mit Geldstrafen zu ahnden.

Der DMA reguliert große digitale Plattformen. Apples iPhone-Betriebssystem iOS muss seit dem 7. März 2024 DMA-konform sein. iPadOS, das erst später eingestuft wurde, muss bis zum 30. Oktober 2024 den EU-Vorschriften genügen.

Apple erklärte auf Anfrage von heise online, dass das Unternehmen mehr als 250.000 APIs entwickelt habe, die es Entwicklern ermöglichen, die das Betriebssystem und Apples Funktionen zugreifen "und dabei den Datenschutz und die Sicherheit der Nutzer:innen gewährleisten". Auch habe man, um dem DMA nachzukommen, Möglichkeiten für Apps in der Europäischen Union geschaffen, um zusätzliche Interoperabilität mit iOS und iPads zu nutzen und gleichzeitig die Nutzer zu schützen. "Die Schutzmaßnahmen zu untergraben, die wir im Laufe der Zeit aufgebaut haben, würde die europäischen Verbraucher:innen gefährden und böswilligen Akteuren mehr Möglichkeiten geben, auf Geräte und Daten zuzugreifen. Wir werden weiterhin konstruktiv mit der Europäischen Kommission zusammenarbeiten, um einen Weg zu finden, der unsere EU-Nutzer:innen schützt und auch die Regulierung klarer macht", so Apple.

Nach Apples Verständnis sind Interoperabilitätsanfragen sehr spezifisch. Das Unternehmen sieht sich – anders als die EU-Kommission – jetzt schon gut aufgestellt, mit Entwicklern eine DMA-konforme Lösung zu finden. Eine uneingeschränkte Interoperabilität wird bei Apple hingegen kritisch gesehen, zeigte sich doch etwa am Beispiel des weltweiten Ausfalls von Computern durch CrowdStrike, wozu dies führen kann. Microsoft begründete das Ausmaß der Störung von Windows-PCs seinerzeit damit, dass man das eigene Betriebssystem seit einer Vereinbarung mit der EU aus dem Jahre 2009 nicht mehr so gegen Gefahren abschirmen kann wie Apple seine Betriebssysteme.

(mki)