Liste veröffentlicht: Diese Autos vertragen E10-Benzin

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Von
  • Martin Franz

Benzinmodelle von BMW, Kia und Saab haben eines gemeinsam: Sie vertragen alle uneingeschränkt den Kraftstoff E10, der ab Januar 2011 an Tankstellen in Deutschland erhältlich sein soll. Das geht aus einer Herstellerübersicht hervor, die die Deutsche Automobil Treuhand (DAT) auf ihrer Internetseite veröffentlicht hat. Der neuen Spritsorte darf bis zu 10 Prozent Bioethanol beigemischt werden. Bisher lag die Höchstgrenze für den Gehalt dieses Alkohols bei 5 Prozent.

Dem ADAC zufolge können neun von zehn in Deutschland zugelassenen Benzinern ohne Probleme mit E10-Kraftstoff betankt werden. Bei den übrigen Fahrzeugen sind allerdings schon nach einer einzigen Betankung Motorschäden nicht ausgeschlossen. Dazu zählen zum Beispiel Modelle von Citroën und Nissan, die vor dem Jahr 2000 gebaut wurden, sowie Autos von Mitsubishi mit GDI-Motor.

Auch neuere Autos, wie einige Golf-V-Modelle (im Bild) vertragen keinen E10-Sprit.

(Bild: Volkswagen AG)

Besonders detailliert hat die Firma Volkswagen die Ausnahmen aufgeführt. Um sicherzugehen, dass sein Motor E10 verträgt, sollte der Fahrer nicht nur den Motorkennbuchstaben, sondern möglichst auch das exakte Produktionsdatum kennen, denn VW führt die Ausnahmen nach Wochen genau auf. Ein Beispiel: Der Golf V 1.6 FSI mit 85 kW, Motorkennbuchstabe BAG, Modelljahr 2004, darf nur dann mit dem neuen Sprit betankt werden, wenn er nicht zwischen der Kalenderwoche 32 im Jahr 2003 und der Woche 22 im Jahr 2004 gebaut wurde.

Die ab sofort im Netz verfügbare Herstellerübersicht gibt Auto- und Motorradfahrern Aufschluss darüber, ob ihr Fahrzeug E10 verträgt oder nicht. Die Informationen sind auch auf der Webseite des ADAC erhältlich. Wer auf Nummer sicher gehen will, kann sich auch direkt bei den Fahrzeugherstellern erkundigen. Offen ist derzeit allerdings, wer bei Schäden haftet, wenn ein Motor trotz Freigabe des Herstellers den neuen Sprit nicht verträgt. Über die Markteinführung des neuen Sprits will an diesem Freitag (26. November) der Bundesrat in Berlin entscheiden. Die Zustimmung gilt als sicher. (mit Material der dpa) (mfz)