Cookie-Banner auf Websites: Unklare Rechtslage bei Ausgestaltung

Die gesetzlich vorgeschriebenen Cookie-Banner nerven. Über ihre Ausgestaltung im Detail sind Datenschützer uneins, häufig bemängeln sie fehlende Nutzerrechte.

Artikel verschenken
In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 13 Kommentare lesen
Lesezeit: 5 Min.
Von
  • Tobias Haar
Inhaltsverzeichnis
Mehr zu Recht, Verbraucher- und Datenschutz

"Eine gut gemachte und faire Internetseite benötigt kein Cookie-Banner, weil sie nur technisch notwendige Cookies verwendet. Wenn Webseitenbetreibende aber unbedingt personenbezogene Daten sammeln wollen, dann dürfen sie sich eine Einwilligung dafür nicht mit unfairen oder rechtswidrigen Mitteln holen." So fasst der Bundesbeauftragte für Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Ulrich Kelber seine Position zum Einsatz von Cookies auf Webseiten zusammen. Hintergrund seiner Pressemitteilung ist eine Entschließung des Europäischen Datenschutzausschusses (EDSA) über den Bericht der "Task Force Cookie-Banner" (PDF).

Tobias Haar

Tobias Haar ist Rechtsanwalt mit Schwerpunkt IT-Recht bei Vogel & Partner in Karlsruhe. Er hat zudem Rechtsinformatik studiert und hält einen MBA.

Im EDSA und unter den Datenschutzbehörden der Europäischen Union besteht in Detailfragen keine Einigkeit darüber, welche Anforderungen an den Einsatz nicht notwendiger Cookies zu stellen sind. Auch die Webseiten des EDSA verwenden nicht ausschließlich technische Cookies, wie es Bundesdatenschützer Kelber von einer "gut gemachten und fairen Internetseite" fordert. Solche Spitzen belegen die Uneinigkeit zwischen den europäischen Datenschützern in Detailfragen.

Umstritten ist beispielsweise, ob Cookie-Banner einen "Alles ablehnen"-Button vorhalten müssen. Einige Aufsichtsbehörden sehen dies nicht als zwingend an. Sie verweisen auf Artikel 5 Absatz 3 der E-Privacy-Richtlinie aus dem Jahr 2002, der das nicht fordert.