Datenschutzbehörden präzisieren neue Regeln zum US-Datentransfer

Ein Papier der Datenschutzbehörden erläutert, welche Bedingungen beim EU-US Data Privacy Framework gelten und was beim Datenexport zu beachten ist.

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(Bild: Graphics Master/Shutterstock.com)

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Von
  • Joerg Heidrich
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Auf ein Neues: Zweimal hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) Abkommen zwischen der EU und den USA gekippt, die den Transfer personenbezogener Daten von europäischen zu US-amerikanischen Unternehmen geregelt hatten. Die Folge waren jeweils komplizierte Übergangsregelungen auf bisweilen tönernen Füßen. Am 10. Juli 2023 trat nun ein neues Abkommen namens "EU-US Data Privacy Framework" (DPF) in Kraft, das erneut auf einem Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission fußt.

Was genau dieses DPF ist und was Unternehmen beachten müssen, hat die Konferenz der Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) im September 2023 in ausführlichen Anwendungshinweisen (PDF) gut verständlich erläutert. Dies sei nötig gewesen, weil sich viele Unternehmen und Behörden gefragt hätten, "wie mit diesem neuen Datenschutzrahmen umzugehen ist", teilte die DSK mit. Viele Informationen lägen "bisher nur in englischer Sprache vor und sind für Laien kaum verständlich".

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Anders als vergleichbare Vereinbarungen mit anderen Staaten erlaubt die Neuregelung eine Datenweitergabe nicht grundsätzlich, wie die DSK betont. Das DPF wirkt sektoral und erfasst nur Datenübermittlungen an solche US-Unternehmen und -Organisationen, die aktiv an diesem Programm teilnehmen und sich in eine entsprechende Liste eintragen lassen.