Whistleblower-Schutz: Neue Bestimmungen jetzt umsetzen!

Nach zähem Ringen ist im Sommer 2023 das Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft getreten. Trotz Schwächen kann es dazu führen, dass mehr Missstände abgestellt werden

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(Bild: Daniel Beckemeier/Shutterstock.com)

Lesezeit: 8 Min.
Von
  • Harald Büring
Inhaltsverzeichnis

Whistleblower, die Missstände in Unternehmen und anderen Organisationen aufdecken, erfüllen eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe. Gleichwohl waren diese Hinweisgeber vom deutschen Recht lange Zeit unzureichend geschützt. Viele Übel dürften nur deshalb auf Dauer existiert haben, weil Menschen, die sie hätten melden können, Angst vor Repressalien oder anderen Nachteilen hatten.

Wie unsicher die Situation vor Gericht war, zeigt das Beispiel einer Altenpflegerin, die einen Missstand in der Pflege angezeigt hatte und deshalb von ihrem Arbeitgeber gekündigt worden war: Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hielt die Kündigung für rechtmäßig und das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) nahm ihre Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung an. Erst der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) sah die Sache anders und sprach ihr zumindest eine Entschädigung zu.

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Wie riskant es sein konnte, einen Missstand intern zu melden, zeigt ein Fall, in dem ein Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber auf schwere Verstöße gegen den Brandschutz aufmerksam gemacht und auf einer Änderung bestanden hatte. Der Arbeitgeber stellte ihn deshalb von der Arbeit frei, sperrte seinen Account und erteilte ihm Hausverbot. Daraufhin meldete der Mitarbeiter die Verstöße der Bauaufsicht und drohte dem Arbeitgeber damit, an die Öffentlichkeit zu gehen. Der kündigte ihm fristlos. Erst das Landesarbeitsgericht (LAG) Niedersachsen entschied, dass die Kündigung rechtswidrig war – aber nur, weil sich der Arbeitgeber eindeutig rechtswidrig verhalten und dadurch erheblich zur Eskalation beitragen hatte.

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