Ausweise: Ständiger Zugriff der Polizei auf Passfotos muss sichergestellt werden

Der Bundesrat hat einem Gesetzentwurf zur Reform des Ausweiswesens zugestimmt. Der Perso kann bald per Post zugestellt werden, Ermittler erhalten mehr Rechte.

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(Bild: Bartolomiej Pietrzyk/Shutterstock.com)

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Die rund 4300 kommunalen Meldeämter müssen künftig durch geeignete Maßnahmen sicherstellen, dass Sicherheitsbehörden wie Polizei und Geheimdienste sowie Steuerfahndungsdienststellen und Zollämter "zu jeder Zeit" auf biometrische Passbilder aus dem elektronischen Personalausweis, dem Pass und anderen hoheitlichen Dokumenten zugreifen können. Das sieht ein Gesetzentwurf "zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens" vor, dem der Bundesrat am Freitag zugestimmt hat. Der Bundestag hatte die Reform bereits Anfang Juli beschlossen und die Initiative der Bundesregierung dabei noch an einigen Punkten überarbeitet.

Prinzipiell haben die berechtigten Behörden bereits seit 2017 das Recht, sich automatisiert rund um die Uhr online Zugang zu Passfotos zu verschaffen. Mit einer speziellen Abrufverordnung regelte der Bund zudem die Kommunikationsstandards für diese Befugnis einheitlich. Trotzdem scheitert der Zugriff oft noch an der technischen Umsetzung aufgrund eines Wirrwarrs an Systemen. Schuld daran soll unter anderem sein, dass die Ausweisregister in den Meldeämtern von 40 verschiedenen IT-Dienstleistern und zehn Herstellern betrieben werden. Bislang stellen nur zwei Bundesländer einen automatisierten Lichtbildabruf zur Verfügung – und dies jeweils nur für die eigenen berechtigten Behörden. Nun soll voraussichtlich eine Spiegeldatenbank auf Länderebene geschaffen werden, in die Pass- und Ausweisbehörden ihre Informationen hochladen können. Geschätzte Kosten: 4,42 Millionen Euro.

Berechtigte Behörden dürfen künftig zudem zur Überprüfung der Echtheit des Passes oder der Identität des Inhabers die auf dem Chip gespeicherten biometrischen und sonstigen Daten auslesen und die für einen Abgleich benötigten Körpermerkmale erheben. Dafür ausgelesene Informationen können die Beamten ferner "zur Verarbeitung in einem Datenverarbeitungssystem automatisiert speichern, sofern sie dazu durch ein Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes berechtigt sind". Davon ausgenommen sind laut den Korrekturen der Ampel-Koalition biometrische Daten, um den Aufbau von Schattendatenbanken für diese sensiblen persönlichen Informationen zu erschweren. Bei Einrichtung eines automatisierten Abrufverfahrens muss die zugreifende Stelle "durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen" gewährleisten, dass nur berechtigte Personen Zugriff erhalten.

Behörden dürfen künftig Pässe, Personalausweise, elektronische Aufenthaltstitel und Karten für die elektronische Identifikation (eID) auf Wunsch im Inland per Post an die antragstellende Person senden. Damit entfällt die Notwendigkeit, das Dokument persönlich auf dem Amt abzuholen. Eine Verordnung zur Umsetzung dieser Bestimmung brachte die Regierung unlängst auf den Weg. Das Mindestalter für die Nutzung des Online-Ausweises sinkt von 16 auf 13 Jahre. Auch Jugendliche sollen damit eine sichere Möglichkeit erhalten, für sie zugängliche Plattformen und soziale Medien nach einer Altersverifikation zu nutzen. Bei einem Umzug des Inhabers eines Ausweisdokuments werden die Kommunikationswege zwischen den Behörden verbessert: Das neu zuständige Amt soll ohne Zeitverzug auf die zuvor gespeicherten Daten zugreifen können.

Abgeschafft wird mit dem Gesetz der ein Jahr gültige Kinderreisepass. An dessen Stelle können Eltern für ihren Nachwuchs einen gängigen elektronischen Reisepass mit längerer Gültigkeitsdauer beantragen. Damit soll eine einheitliche Lösung für die deutschen Passdokumente verknüpft sein. Bei einer Anhörung im Bundestag hatten Datenschützer und Bürgerrechtler etwa moniert, dass Daten, die Behörden im Rahmen einer Identitätsprüfung aus dem Chip ausgelesen haben, medienbruchfrei in anderen IT-Systemen weiterverarbeitet werden könnten. Kirsten Bock von der Stiftung Datenschutz wandte sich gegen den automatisierten Lichtbildabruf. Die Verarbeitung biometrischer Daten stelle einen schwerwiegenden Eingriff dar. Daher müssten erhebliche öffentliche Interessen erfüllt sein, um einen solchen Zugriff zu rechtfertigen. Gegen die Abrufbefugnis ist noch eine Verfassungsbeschwerde anhängig.

(bme)