Bertelsmann verkauft Musikgeschäft an Sony

Der Gütersloher Medienkonzern steigt wie erwartet aus dem Musikgeschäft aus und verkauft seine Hälfte des Joint Ventures SonyBMG an den Partner Sony.

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Der Medienkonzern Bertelsmann hat seine Hälfte des Joint Ventures SonyBMG wie erwartet an den Partner Sony verkauft. Das bestätigten Sony und die Bertelsmann AG am heutigen Dienstag. Sony beziffert das Volumen der Transaktion auf insgesamt rund 1,2 Milliarden US-Dollar (775 Millionen Euro). Ein Teil der Anteile werde Bertelsmann mit rund 600 Millionen US-Dollar vergütet, teilte Sony mit. Den Rest übernehme Sony USA für noch einmal die gleiche Summe. Das 2004 von Bertelsmann und Sony gegründete gemeinsame Musikunternehmen gehörte zu den vier sogenannten Majors. Künftig soll das als hundertprozentige Tochter von Sony USA firmierende Label den Namen Sony Music Entertainment Inc. (SMEI) führen.

Im Zuge des Verkaufs erhält Bertelsmann zudem eine begrenzte Auswahl europäischer Musik aus dem Katalog von Sony BMG. Herstellung und Vertrieb von Musikprodukten soll der Major weiterhin bei der Sony-Herstellungstochter DADC sowie der Bertelsmann-Servicetochter Arvato Digital Services in Auftrag geben. Zu dem Musikkonzern gehören zahlreiche Labels wie Arista, Columbia, Epic, RCA oder Zomba. Zu den Stars im Repertoire zählen Celine Dion, Alicia Keys, Bruce Springsteen und Justin Timberlake. Der Abschluss der Transaktion steht nach Angaben der Unternehmen noch unter Vorbehalt der Aufsichtsbehörden einiger Länder.

Über die Zukunft der im August 2004 vollzogenen und zunächst für fünf Jahre geschlossenen Ehe war zuletzt heftig spekuliert worden. Bertelsmann sehe im schrumpfenden Musikgeschäft keine Zukunft mehr, hatte es geheißen. Schließlich hat sich der Gütersloher Weltkonzern, der in der Musikbranche nicht immer ein glückliches Händchen hatte, nun doch zum Verkauf seiner Hälfte entschieden. Sony hat das laut Ehevertrag bestehende Vorkaufsrecht trotz der Verluste des Majors genutzt.

Um die Fusion der beiden Musikriesen hatte es in Europa einigen Ärger gegeben. Vor allem unabhängige Produzenten sahen sich von dem neuen Musikgiganten bedroht und erhoben kartellrechtliche Bedenken. In einem Aufsehen erregenden Verfahren kassierte ein EU-Gericht zunächst die von der EU-Kommission erteilte Fusionsgenehmigung. Nach einer erneuten Genehmigung wurde auch das Urteil gegen die erste Zulassung wieder aufgehoben. (vbr)