Bitte kein Bargeld: Dürfen Händler auf Kartenzahlung bestehen?

Wegen der Corona-Pandemie heißt es derzeit oft Karte statt Bargeld. Doch dürfen Händler Barzahlungen ablehnen?

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Bitte kein Bargeld: Dürfen Händler auf Kartenzahlung bestehen?

(Bild: Shutterstock/Pressmaster)

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"Bitte zahlen Sie mit Karte" steht derzeit an vielen Kassen der Supermärkte und Einzelhandelsgeschäfte. Auch in Restaurants wird Kartenzahlung gern gesehen. Wegen der Corona-Pandemie sollen Menschen direkten Kontakt vermeiden – also soll möglichst auch kein Bargeld von Hand zu Hand gehen.

Was passiert aber, wenn ein Kunde sich weigert, der Aufforderung nachzukommen? Dürfen Händler oder Gastronomen die Annahme von Bargeld in ihrem Geschäft vollständig ablehnen?

Prinzipiell ist Bargeld das gesetzliche Zahlungsmittel in Deutschland. Gemäß §14 im Bundesbankgesetz sind auf Euro lautende Geldscheine sogar unbeschränkt anzunehmen. Ist damit also alles geregelt? Nein, denn auch hier gibt es Ausnahmen. Und es gibt das Prinzip der Vertragsfreiheit, das höher wiegen kann, wobei die rechtlichen Details dazu unter Fachleuten umstritten sind.

Auf die Vertragsfreiheit verweist auch Ulrich Binnebößel vom Handelsverband Deutschland (HDE) in Berlin. Aus der folge: Händler und Kunden können den Inhalt des Vertrages und damit auch die Art und Weise der Zahlung frei bestimmen.

Der Händler müsse also nicht zwangsläufig Bargeldzahlungen akzeptieren. "Eine andere Frage ist sicherlich, ob ein solches Verhalten besonders kundenfreundlich ist." Voraussetzung für dieses Vorgehen ist aber, dass der Händler Kunden vor dem Abschluss des Kaufvertrags explizit darüber informiert, welche Zahlung er nicht akzeptiert. Ein Hinweisschild vor dem Eingang oder spätestens an der Kasse genügt.

Händler können auch Zahlungen mit großen Scheinen zurückweisen, wenn diese in einem besonderen Missverhältnis zum Preis stehen, und darauf verweisen, nicht genug Wechselgeld zu haben. "Man sieht dies recht häufig an Tankstellen, wo große Banknoten nicht akzeptiert werden", nennt Binnebößel als Beispiel. Allen barzahlenden Kunden das entsprechende Wechselgeld wiederzugeben, "wäre kaum möglich, wenn früh morgens schon mehrere Kunden mit großen Scheinen bezahlen wollen", so Binnebößel.

Der Händler darf ebenfalls Kunden wegschicken, die mit einem Beutel voller Münzen kommen. "Die Einzelhandelsunternehmen sind nicht verpflichtet, mehr als 50 Münzen bei einer einzelnen Zahlung anzunehmen", erklärt Binnebößel. Das geht aus der Verordnung zur Einführung des Euro hervor – und gilt in allen Ländern der Europäischen Währungsunion.

Die Deutschen hängen an ihrem Bargeld. Dennoch nutzen viele zunehmend bargeldlose Zahlungsarten – gerade jetzt während der Corona-Pandemie.

"Wir beobachten aktuell einen weiter beschleunigten Trend zu bargeldlosen Zahlungen", erklärt Cornelia Schulz, Pressesprecherin für die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) – dort ist der Bundesverband der Deutschen Volks- und Raiffeisenbanken derzeit federführend.

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Auch Händler, die bisher am Bargeld festhielten, stellen laut Schulz angesichts der Corona-Pandemie vermehrt auf kontaktlose Bezahlungen um – also auf girocard oder Kreditkarte. So könne der Bezahlvorgang an der Kasse mutmaßlich hygienisch, sicher und schnell vonstattengehen.

Neben der physischen Karte können Kunden immer häufiger auch kontaktlos zahlen. Dies entspreche "denselben hohen Sicherheitsstandards der Deutschen Kreditwirtschaft wie kontaktbehaftete Kartenzahlungen", erläutert Schulz.