Bundesregierung sieht keinen Handlungsbedarf bei Elektrosmog

Die Bundesregierung plant auch bei der Einführung von UMTS keine Herabsetzung der geltenden Grenzwerte für Mobilfunkfelder.

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Von
  • Richard Sietmann

Die Bundesregierung plant auch bei der Einführung von UMTS keine Herabsetzung der geltenden Grenzwerte für Mobilfunkfelder. "Die geltenden Grenzwerte gewährleisten nach heutiger Kenntnis den Schutz der Bevölkerung vor nachgewiesenen Gesundheitsgefahren", deshalb sei nicht geplant, die maximal zulässigen Feldstärken für den "Handy-Smog" abzusenken. Das erklärte die Bundesregierung jetzt auf eine Große Anfrage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion vom Anfang April vergangenen Jahres.

Die Bundesregierung konzediert allerdings, dass der in Planung befindliche Ausbau der neuen UMTS-Mobilfunkgeneration die Befürchtungen in der Bevölkerung vor einem immer dichter werdenden Netz von Funkanlagen verstärkt, deren elektromagnetischen Feldern sich der Einzelne in seinem Lebensumfeld nicht mehr entziehen kann; nach einer erneuten, umfassenden Bewertung der wissenschaftlichen Erkenntnisse zu den gesundheitlichen Wirkungen elektromagnetischer Felder durch die Strahlenschutzkommission sieht sie keinen Handlungsbedarf, die 26. Bundesimmissionschutzverordnung zu novellieren.

Unter dem Gesichtspunkt des Vorsorgeprinzips werde sie aber die Forschung intensivieren, die Transparenz verbessern und ein Monitoring der Vorsorgemaßnahmen etablieren, hieß es von der Bundesregierung. So werde das Bundesumweltministerium die jährlichen Haushaltsmittel für die Wirkungsforschung "deutlich erhöhen". Im Zeitraum 2002 bis 2005 stünden dafür mehr als 8,5 Millionen Euro zur Verfügung.

"Die Bundesregierung begrüßt die freiwillige Selbstverpflichtung der Mobilfunkbetreiber vom 6. Dezember 2001", heißt es in der Antwort auf die von der Starnberger Bundestagsabgeordneten Ilse Aigner initiierten Großen Anfrage; die Betreiber hätten sich zu Verbesserungen im Bereich Verbraucher-, Gesundheits- und Umweltschutz verpflichtet; außerdem hätten sie unter anderem zugesagt, die Kommunen über die beabsichtigte Errichtung von Sendeanlagen zu unterrichten. "Die Information der Bürgerinnen und Bürger ist in erster Linie Aufgabe derjenigen, die den Technologieausbau betreiben", meint die Bundesregierung.

Zur Diskussion um UMTS und Elektrosmog siehe auch den Artikel Strahleninferno oder Öko-Funk? in Ausgabe 3/2002 von c't (ab dem heutigen Montag, den 28. Januar 2002, im Handel). (Richard Sietmann) / (jk)