Bundestag verabschiedet Zentraldatei der Steuerzahler

Das Parlament hat das Jahressteuergesetz 2008 gebilligt, mit dem die elektronische Lohnsteuerkarte sowie eine zentrale Datenbank für alle Lohnsteuerdaten in Verknüpfung mit der neuen einheitlichen Steuer-ID eingeführt werden sollen.

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Der Bundestag hat am gestrigen Donnerstag den umstrittenen Regierungsentwurf für ein Jahressteuergesetz 2008 mit den Stimmen der großen Koalition verabschiedet. Die Oppositionsparteien votierten geschlossen gegen das Vorhaben, mit dem bis 2011 die elektronische Lohnsteuerkarte eingeführt werden soll. Gekoppelt ist der Abschied von der traditionellen Papiervariante mit der Einrichtung einer zentralen Datenbank für alle Lohnsteuerdaten beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Verknüpfung mit der neuen einheitlichen Steueridentifikationsnummer. Erfasst werden somit Daten zum Ehepartner und zu den Kindern genauso wie zur Religionszughörigkeit sowie zu Steuerklassen und Freibeträgen.

Datenschützer und Wirtschaftsverbände kritisieren den Vorstoß. Sie befürchten, dass die zentral erfassten Daten nicht nur für einen engen Zweck gespeichert werden, sondern umfangreicher genutzt werden könnten. Mangels konkreter Regelungen sei nicht ausgeschlossen, dass andere Behörden auf die Daten Steuerzentralamtes zugreifen können. Bisher liegen die relevanten Lohnsteuerdaten nur den einzelnen Meldebehörden vor. Dies ändert sich mit der neuen, sich verzögernden Steuer-ID und dem jetzt verabschiedeten Gesetz.

Das BZSt ist einerseits dabei, jedem Deutschen vom Säugling bis zum Greis eine eindeutige Identifikationsnummer zuzuteilen. Die bislang dezentral geführten Datenbestände der rund 82 Millionen in Deutschland gemeldeten Personen aus rund 5300 Meldestellen werden dabei erstmals zentral bei der dem Bundesfinanzministerium angegliederten Behörde zusammengeführt. Ersetzt werden so die noch von Land zu Land unterschiedlich angelegten, bisherigen Steuernummern sowie in Folge auch die alten Lohnsteuerkarten. In den umfangreichen Datenfundus sollen nun zusätzlich auch die Lohnsteuerdaten von Arbeitgebern eingefügt werden. Datenschützer bemängeln seit längerem, dass aus der einheitlichen Steuernummer aufgrund der zahlreichen "Verkettungsmöglichkeiten" persönlicher Informationen im Rahmen einer Salamitaktik eine verfassungsrechtlich bedenkliche Personenkennziffer (PKZ) geschaffen wird.

In der SPD-Fraktion hieß es, dass die Koalition mit dem Jahressteuergesetz weitere Schritte zum Abbau überflüssiger Steuerbürokratie und zur Verhinderung unerwünschter Steuergestaltungen um. Bei dem neuen Verfahren werde dem Datenschutz "höchste Priorität" eingeräumt. Durch ein spezielles, mehrfach gesichertes Authentifizierungsverfahren werde sichergestellt, dass nur berechtigte Personen Daten abrufen könnten. Der Obmann der FDP-Bundestagsfraktion im Finanzausschuss, Volker Wissing, sieht in der Einführung der zentralen Steuerdatei dagegen einen "weiteren Misstrauensantrag gegen die Menschen in unserem Land". Die Bundesregierung wolle "den gläsernen Bürger mit gläsernen Taschen". Die Koalition sei auf bestem Wege, Deutschland zu einem finanzpolitischen Überwachungsstaat zu machen.

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(Stefan Krempl) / (jk)