Datengesetz: EU-Kommission will Recht auf Wechsel des Cloud-Anbieters​

Laut einer bekannt gewordenen Folgenabschätzung für einen "Data Act" soll die Interoperabilität zwischen Cloud-Diensten in der EU vorgeschrieben werden.

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(Bild: NicoElNino/Shutterstock.com)

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Die EU-Kommission plant einen "Data Act", um mehr Daten in der Gemeinschaft nutzbar zu machen. So sollen "nachhaltiges Wachstum und Innovation in allen Sektoren der Datenwirtschaft sowie faktengestützte und effiziente öffentliche Maßnahmen und Dienste" unterstützt werden, heißt es in einer offiziell bisher unveröffentlichten Folgenabschätzung, über die das Online-Magazin "Euractiv" berichtet.

Geplant ist demnach Regeln, die den einfachen Wechsel zwischen Cloud-Diensteanbietern wie Amazon AWS, Microsoft oder Google gewährleisten sollen. Die Kommission will dazu Mindestanforderungen und einen Standard festlegen. Konkrete technische Merkmale oder Normen für die gemeinsame Nutzung von Daten sollen dabei nicht im Gesetz selbst enthalten sein. Die Kommission wäre aber befugt, die von Normungsgremien oder der Industrie ausgearbeiteten Interoperabilitätsvorgaben für bestimmte Datenräume in "delegierten" Rechtsakten zu verankern, die als mehr oder weniger verbindliche Richtschnur gelten.

Die geplanten Regeln gelten als wichtiger Teil der europäischen Datenstrategie mit großen Auswirkungen auf den Cloud-Markt. Mit dem Gesetz sollen generell Bedingungen für Verbraucher und Unternehmen eingeführt werden, unter denen sie transparenten Zugang zu den Daten erhalten, die sie bei der Nutzung eines Produkts oder einer Dienstleistung erzeugen. Vorgesehen ist auch ein Streitbeilegungsverfahren, um sicherzustellen, dass die Vorgaben konsequent angewandt werden.

Unternehmen sollen zudem zur Weitergabe von Daten an Behörden in Fällen verpflichtet werden, in denen die "dringendsten sozialen Bedürfnisse" nicht befriedigt werden. Als Beispiele nennt die Kommission den Schutz der Umwelt und der öffentlichen Gesundheit. Als Voraussetzung nennt sie außergewöhnliche Umstände, in denen "andere Mittel des Datenzugangs nicht zur Verfügung stehen".

Ein erster Gesetzesentwurf ist laut dem Bericht bei einem unabhängigen Prüfbeirat zunächst durchgefallen, da keine Entschädigung für betroffene Firmen vorgesehen und die Abstimmung mit anderen Vorhaben wie dem Data Governance Act unzureichend gewesen sei. Der zweite Aufschlag wird nun fürs 1. Quartal 2022 erwartet.

(vbr)