Krankenkassen integrieren E-Rezept bald in App für elektronische Patientenakte

Die E-Rezept-App der Gematik wird wohl bald ein Ladenhüter, denn künftig sollen auch Krankenkassen das E-Rezept in ihre Anwendungen integrieren können.

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E-Rezept Angebot aus einer Hand

(Bild: LeoWolfert/Shutterstock.com)

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Künftig sollen auch Krankenkassen das E-Rezept in ihren Apps anbieten können. Wann genau die ersten Krankenkassen das tun, ist jedoch noch unklar. Die AOK-Krankenkassen wollen die Zulassung dafür im April 2024 bei der Gematik – die für die Digitalisierung des Gesundheitswesens zuständig ist – beantragen. Sobald das geschehen ist, dürfte das Interesse an der E-Rezept-App noch geringer werden. Aktuell beträgt der Anteil der über die E-Rezept-App eingelösten Rezepte einer Blitzumfrage des Apothekerverbands Nordrhein zufolge lediglich 1 Prozent.

Künftig sollen die Versicherten der AOK "die Möglichkeit haben, die E-Rezept-Funktion direkt über die App 'AOK Mein Leben' zu nutzen", wie AOK-Pressesprecher Peter Willenborg heise online mitteilt. Auf der Startseite der App für die elektronische Patientenakte (ePA) könnten die AOK-Versicherten dann zwischen verschiedenen Funktionen entscheiden – etwa der Nutzung der ePA, des E-Rezepts oder die Vertretung der ePA für eine andere Person.

Auch weitere Krankenkassen wie die Barmer wollen die E-Rezept-Funktion in ihre ePA-App integrieren und keine eigenständige App anbieten. In der Vergangenheit hatte es immer wieder Kritik dafür gegeben, dass diese nur die für die Digitalisierung des Gesundheitswesens zuständige Gematik anbieten darf, da sie als öffentliche Stelle die Versorgung sichere und die Daten der Versicherten schütze.

Derzeit dürften die Krankenkassen jedoch noch keine genauen Angaben zu der geplanten Anbindung an den E-Rezept-Fachdienst machen können. Für die Integration der E-Rezept-Funktion in die ePA-App wartet die AOK laut Apotheke Adhoc noch auf das Inkrafttreten des Digitalgesetzes zur Beschleunigung der Digitalisierung im Gesundheitswesen, das die Voraussetzungen für diese Möglichkeit geschaffen hat, und die notwendigen Spezifikationen.

Die Veröffentlichung der Spezifikationen der für die Digitalisierung des Gesundheitswesens zuständigen Gematik ist ebenfalls erforderlich. Der Start der GesundheitsID, die ebenso wie die elektronische Gesundheitskarte mögliche Authentisierungsmittel im Gesundheitswesen sind, hatte sich aufgrund kurzfristig veröffentlichter Spezifikationen ebenfalls um Monate verschoben.

(mack)