EU-Kommission gibt Bertelsmann grünes Licht für Verkauf der Sony-BMG-Beteiligung

Die EU-Kommission hat keine wettbewerbsrechtlichen Bedenken gegen den Verkauf der 50-Prozent-Beteiligung an den japanischen Konzern.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 4 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.

Die EU-Kommission hat den geplanten Verkauf der Bertelsmann-Beteiligung an Sony BMG an den japanischen Elektronikkonzern Sony genehmigt. Die Kommission ist laut Mitteilung nach Prüfung zu dem Schluss gekommen, dass das geplante Geschäft "den wirksamen Wettbewerb im Europäischen Wirtschaftsraum oder in einem wesentlichen Teil desselben nicht erheblich beeinträchtigen wird".

Das Vorhaben führe nicht zu horizontalen Überschneidungen auf dem Markt für bespielte Tonträger, da Sony ansonsten nicht im Tonträgerbereich im europäischen Wirtschaftsraum vertreten sei. Auch hat die Kommission keine Bedenken gegen die vertikale Integration der Aktivitäten von Sony in den Bereichen Verbraucherelektronik, Kino und im Musikvermarktungs- und Tonträgergeschäft. Sony werde auch weiterhin einen Anreiz dafür haben, seine Musik an möglichst viele Abnehmer von Musikabspielgeräten, Mobiltelefonen, Videospielen und Filmen zu verkaufen. Daher werde das Unternehmen den Zugang zu seinem Musikkatalog für die Konkurrenz nicht beschränken.

Bertelsmann hatte im August bekannt gegeben, seine 50-Prozent-Beteiligung an dem mit Sony seit August 2004 gemeinsam betriebenen Musikgeschäft verkaufen zu wollen. Sony beziffert das Volumen der Transaktion auf insgesamt rund 1,2 Milliarden US-Dollar (775 Millionen Euro). Ein Teil der Anteile werde Bertelsmann mit rund 600 Millionen US-Dollar vergütet, teilte Sony mit. Den Rest übernehme Sony USA für noch einmal die gleiche Summe.

Die EU-Kommission hat außerdem keine wettbewerbsrechtlichen Bedenken gegen die Zusammenlegung der Tonträgersparte von Sony BMG und der Musikvermarktung von Sony/ATV – einem Joint Venture mit Michael Jackson. Sie werde keine negativen Auswirkungen für die von Online-Musikanbietern benötigten Lizenzen für Aufnahme- und Verwertungsrechte haben. (anw)