Cebit

Elektronische Gesundheitskarte auch auf der CeBIT

Ein CeBIT-Fachkongress soll zum Branchentreff der Telemedizin ausgebaut werden; man erwartet 500 Kongressbesucher und 50 Aussteller, die telemedizinische Anwendungen präsentieren. Das Bundesverfassungsgericht verwarf derweil einen Einspruch gegen die eGK.

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Lesezeit: 4 Min.
Von
  • Detlef Borchers

Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) ist auch ein Thema, das die IT-Messe CeBIT beschäftigen wird. Neben dem Themenkomplex "eHealth" im Public Sector Parc der CeBIT wird es einen Fachkongress im Convention Center geben, der sich mit dem Thema Telehealth befasst. Die Messe AG hofft, dieses Angebot zum Branchentreff der Telemedizin auszubauen und erwartet 500 Kongressbesucher sowie 50 Aussteller, die telemedizinische Anwendungen präsentieren werden. Schwerpunktmäßig sollen chronische Krankheiten, die häusliche Pflege und internationale Standards in der Kommunikation medizinischer Daten im Mittelpunkt des Kongresses stehen. Der Kongress wird von der Schweizerischen Gesellschaft für Telemedizin und der European Health Telematics Association mitorganisiert.

Rechtlich gesehen gibt es vorerst keinen Stopp für die Einführung der eGK. Nach einer nunmehr veröffentlichten Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht im Februar eine Verfassungsbeschwerde verworfen, nach der die Datenspeicherung der Karte das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt. Das Verfassungsgericht lehnte ohne inhaltliche Auseinandersetzung die Beschwerde ab, weil die zuständigen Sozialgerichte über Klagen gegen die eGK entscheiden müssten. Ob wirklich Grundrechtsverletzungen vorlägen, sei eine rechtlich so komplizierte Frage, dass zunächst die Fachgerichte damit befasst werden müssten, befand das Verfassungsgericht. Erst wenn wirklich Anwendungen der eGK existieren und Echtdaten gespeichert werden, könnte nach Auffassung der Richter über die Beschwerde vor Fachgerichten geurteilt werden. Zum Klageweg über die Sozialgerichte gaben die Richter noch den Hinweis, dass jeder Missbrauch der Karte praktisch ausgeschlossen sein müsse.

Zur elektronischen Gesundheitskarte und der Reform des Gesundheitswesens siehe auch:

(Detlef Borchers) / (jk)