Facebook und Twitter droht Strafe und Sperre in Russland

Weil Facebook und Twitter Nutzerdaten nicht auf einem lokalen Server speichern, drohen den Diensten in Russland eine Strafe und die Sperre.

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Facebook und Twitter droht Strafe und Sperre in Russland

(Bild: Pavel Ignatov/Shutterstock.com)

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Die russische Aufsichtsbehörde Roskomnadzor hat ein Verfahren gegen Facebook und Twitter eingeleitet, da die beiden Dienste sich weigern, die Daten von russischen Nutzern auf lokalen Servern zu speichern. Neben einer Strafe droht auch die Sperre der sozialen Netzwerke. Andere Dienste hat es schon erwischt.

In Russland ist die "Lokalisierung von Datenbanken", also die Unterbringung der Daten russischer Nutzer auf dem "Territorium der Russischen Föderation" seit 2015 gesetzlich verpflichtend. Facebook und Twitter könnten laut einer Pressemitteilung von Roskomnadzor Strafen in Höhe von bis zu knapp 90.000 Euro zahlen müssen, weil sie sich nicht daran halten. Zudem könnten beide Plattformen gesperrt werden.

LinkedIn ist genau das bereits passiert – das Netzwerk für berufliche Kontakte hatte verbotenerweise Daten auf Servern im Ausland gesichert und wurde daraufhin von der russischen Behörde blockiert. Sie hatte zudem Apple und Google aufgefordert die zugehörigen Apps gänzlich aus den Stores des Landes zu verbannen. Beide Unternehmen kamen dem nach, Apple betreibt in Russland inzwischen eigene Server.

Ebenfalls von den Gesetzesänderungen betroffen sind die Dienste von Proton Technologies; ProtonMail und ProtonVPN. Russland hatte die Herausgabe der Namen von E-Mail-Inhabern gefordert, die Bombendrohungen verschickt haben sollen. Wegen nicht-Nachkommens sind die Dienste nun nicht mehr erreichbar.

Auch Mailbox.org sieht sich mit ähnlichen Vorwürfen konfrontiert und muss die Blockade fürchten. Der Berliner Mailanbieter mit Fokus auf Privatsphäre will noch in dieser Woche direkt in Russland aussagen. Ihm wird vorgeworfen, sich nicht als russischer Provider registriert zu haben. Mailbox.org entgegnet, man habe kein russisches Angebot, wodurch gar kein Grund für eine Registrierung bestehe. Außerdem sei man laut des Geschäftsführers nie aufgefordert worden, dem nachzukommen. (emw)