Ministerium veröffentlicht Zeitplan zum Telekommunikationsgesetz

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit hat eine Reihe von Terminen für Verordnungen bereitgestellt, die auf dem neuen Telekommunikationsgesetz basieren.

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Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit hat einen Zeitplan für die wichtigen Verordnungen als Download bereitgestellt. Darin sind Rechtsverordnungen aufgeführt, die auf dem neuen Telekommunikationsgesetz (TKG) basieren, das seit Ende Juni in Kraft ist. In dem Zeitplan ist beispielsweise festgehalten, dass die umstrittene Telekommunikationsüberwachungsverordnung (TKÜV) im November vom Bundeskabinett beschlossen und im Dezember im Bundesrat behandelt werden soll.

Das TKG war heftig umkämpft. Erst im Vermittlungsausschuss fanden Bundestag und Bundesrat Anfang Mai einen Kompromiss. Lange strittig war vor allem, wie die Deutsche Telekom künftig regulatorisch angefasst werden soll. Sie darf nun vier Jahre lang weiterhin die Hoheit über den Teilnehmeranschluss behalten. Sie muss den Konkurrenten aber beim Einführen neuer Dienste und Produkte Vorleistungen anbieten, sodass diese darauf aufbauend ihre Kunden mit ähnlichen Leistungen versorgen können. Die Wettbewerber hatten es dabei vor allem auf den "entbündelten Breitbandzugang" (Bitstream) zum DSL-Netz der Telekom abgesehen, um stärker vom florierenden Geschäft mit schnellen Internetanschlüssen zu profitieren und die Angebotspalette für den Endkunden verbreitern zu können. (anw)