Ministerpräsident Wulff: Haushaltsabgabe statt geräteabhängiger Rundfunkgebühren

Die Ministerpräsidenten sollen laut dem niedersächsischen Landeschef ARD und ZDF mit der Ausarbeitung eines geräteunabhängigen Rundfunk-Finanzierungsmodells beauftragen. Bis es damit so weit ist, will Wulff die Radiogebühr für internetfähige PCs.

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Von
  • Jürgen Kuri

Die Rundfunkgebühr für internetfähige PCs hat einen weiteren Gegner in der Reihe der Ministerpräsidenten gefunden, die für den Rundunkstaatsvertrag zuständig sind, in dem die Einnahmen für die öffentlich-rechtlichen Sender geregelt werden. Niedersachsens Ministerpräsident Christian Wulff plädiert für einen grundsätzlichen Wechsel in der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und Fernsehens. Wulff erklärte in einem Interview mit der Tageszeitung Die Welt, die geräteabhängige Rundfunkgebühr solle bis 2008 in eine Haushaltsabgabe umgewandelt werden. Diese soll nicht mehr vom Besitz von Fernsehern oder Radiogeräten abhängig sein. "Ich verstehe die Empörung vollauf. Mittelständler wurden gezwungen, Computer beispielsweise zur Abrechnung der Sozialversicherungsbeiträge vorzuhalten", meinte Wulff. Aber mittlerweile sei auch die Konvergenz von Computer, Telefon und Fernsehgerät "so weit fortgeschritten, dass es offenkundig Missbrauchsmöglichkeiten gibt".

In einem ersten Schritt soll nach den Vorstellungen von Wulff für internetfähige PCs nicht die volle Rundfunkgebühr von 17,02 Euro für Fernsehgeräte veranschlagt werden, sondern – wie auch von ARD und ZDF vorgeschlagen – die Gebühr von 5,52 Euro für Radiogeräte. Man könne aber auch das Moratorium für die PC-Gebühr verlängern; Wulff sieht aber im Kreis der Ministerpräsidenten, die am morgigen Donnerstag erneut über die Rundfunkgebühr für Internet-PCs beratschlagen, dafür keine Mehrheit. Zudem sollen aber ARD und ZDF damit beauftragt werden, ein neues Gebührenmodell zu entwickeln. Das neue Modell soll nach den Vorstellungen Wulffs an Haushalte und Betriebsstätten anknüpfen und nicht mehr an das Vorhandensein von Empfangsgeräten. "Das würde vermutlich auch den Verwaltungsaufwand gewaltig reduzieren. Vor allem gäbe es nicht mehr die Praxis der Gebührenfahnder, die an Haustüren klingeln und prüfen müssen, ob Rundfunkgeräte vorhanden sind", ist sich Wulff sicher. Die entsprechenden Staatsverträge könnten bereits 2008 verabschiedet werden.

Nach den Regelungen im achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag, den die Ministerpräsidenten der Bundesländer bereits vor zwei Jahren im Herbst 2004 beschlossen hatten, sollte ursprünglich ab dem 1. Januar 2007 die volle Gebühr in Höhe von 17,03 Euro monatlich pro Grundstück oder Betriebsstätte bei Unternehmen sowie bei privaten Nutzern fällig werden – solange nicht bereits ein herkömmliches Empfangsgerät angemeldet ist. ARD und ZDF plädierten jüngst jedoch dafür, nur die Hörfunkgebühr in Höhe von 5,52 Euro pro Monat zu berechnen. Rundfunkreferenten der Länder begrüßten diesen Vorschlag und wollten im Prinzip an der Ausweitung der Rundfunkgebühr festhalten. Gegen das Vorhaben entwickelte sich in den vergangenen Monaten ein Proteststurm in der Wirtschaft. Auch den Spartarif von 5,52 Euro lehnen Lobbyvereinigungen ab. Zuletzt hatten sich diverse Wirtschaftsverbände in einer gemeinsamen Erklärung strikt gegen eine geräteabhängige Rundfunkabgabe für internetfähige PCs ausgesprochen und eine "nachhaltige Lösung" zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gefordert: Das künftige System der Rundfunkfinanzierung müsse an das Internetzeitalter angepasst werden.

Zu der Diskussion um Rundfunkgebühren für PCs siehe auch: