Montag: Starliner fliegt im Mai bemannt zur ISS, Telegram in Spanien gesperrt

NASA mit Starliner-Termin + Copyright bei Telegram + X auf Smart-TVs + China gegen AMD, Intel & Microsoft + Karte mit GPS-Jamming + Rückzahlung der Lkw-Maut

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Starliner im All nahe ISS; Montag: Starliner-Testflug, Telegram-Blockade, X-TV-App, China-Ausschluss, GPS-Jamming & Maut-Rückzahlung

(Bild: NASA)

Lesezeit: 6 Min.
Von
  • Frank Schräer

Nach vielen Verzögerungen soll Boeings Starliner nun einen ersten Testflug mit Besatzung absolvieren. Das Raumschiff soll im Mai zur ISS und zurück fliegen. Die Astronauten stehen dabei im Mittelpunkt und fungieren als Testpiloten. In Spanien hat ein hohes Gericht eine Blockade von Telegram verfügt, weil sich Medienunternehmen über Urheberrechtsverletzungen in dem Chat-Dienst beschwerten. Verbraucherschützer und Berufsverbände kritisieren die Entscheidung als unverhältnismäßig. Derweil hat ein Entwickler auf X Bilder und Videos einer Smart-TV-App des Kurznachrichtendienstes veröffentlicht. Das ehemalige Twitter dort zu etablieren, plant Elon Musk schon länger. Jetzt scheint eine Veröffentlichung kurz bevor zu stehen – die wichtigsten Meldungen im kurzen Überblick.

Die NASA will den ersten bemannten Flug der von Boeing entwickelten Raumfähre Starliner Anfang Mai durchführen. Dabei sollen zwei Personen zur Internationalen Raumstation ISS fliegen und etwa eine Woche später zur Erde zurückkehren. Die CFT-Mission (Crew Flight Test) ist der letzte Meilenstein, den Starliner absolvieren muss, um von der NASA für den regulären Flugbetrieb zertifiziert werden zu können. Die beiden Astronauten werden bei ihrer Mission eine Reihe von Tests durchführen, von den Lebenserhaltungssysteme bis zur Nutzung der manuellen Bedienelemente zur Steuerung des Raumschiffs, sollten die automatisierten Systeme ausfallen: NASA und Boeing planen ersten bemannten Starliner-Flug für Anfang Mai.

Der nationale Gerichtshof in Madrid hat einstweilig die vorläufige Sperrung des Kurzmitteilungsdienstes Telegram in Spanien angeordnet. Drei Medienunternehmen hatten gegen Telegram wegen Verletzung von Vorschriften zum Schutz des Urheberrechts geklagt. Verbraucherschützer in Spanien, wo es mehrere Millionen Telegram-Nutzer gibt, kritisierten die Maßnahme als unverhältnismäßig. Der Berufsverband für Computertechnik kritisierte die Anordnung als "überraschend", zumal Ermittlungen zu Drogenhandel, Terrorismus oder Darstellungen von sexuellem Kindesmissbrauch auf Instagram bisher nicht dazu geführt hätten, die Anwendung zu blockieren: Telegram in Spanien wegen Urheberrechtsverletzungen blockiert.

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Ein anderer Kurzmitteilungsdienst will dagegen ins Fernsehen. Schon seit seiner Übernahme des damals noch Twitter genannten Dienstes betont Elon Musk immer wieder, aus der inzwischen X genannten Plattform solle die "Everything App" werden. Nun ist das Unternehmen dem offenbar einen Schritt näher gekommen: Eine X-App für Smart-TVs scheint nahezu fertig. Es soll sich um eine Browser-Version von X handeln. Ein App-Entwickler führt in einigen Bildern und einem kurzen Video vor, dass dabei Bewegtbildinhalte bevorzugt ausgespielt werden. Die oberste Zeile der Inhalte heißt "Shorts" und enthält nur Videos im Hochkantformat, ähnlich wie bei TikTok oder den Shorts von YouTube: X-App für Smart-TVs erstmals gesichtet.

Sichere und verlässliche Prozessoren und Betriebssysteme sollen chinesische Regierungsstellen in Zukunft einsetzen; Hardware von AMD und Intel sowie Betriebssysteme von Microsoft hingegen nicht mehr. Dies gilt laut einem Bericht für Regierungsstellen oberhalb der kommunalen Ebene und sowohl für übliche Arbeitsrechner als auch für Server. Ausländische Software solle grundsätzlich durch einheimische Lösungen ersetzt werden. Zudem wird berichtet von Listen von CPUs, Betriebssystemen und zentralisierten Datenbanken, die drei Jahre lang nach dem Veröffentlichungsdatum als "sicher und zuverlässig" gelten und alle von chinesischen Unternehmen stammen sollen: China verbannt AMD, Intel und Microsoft aus Regierungscomputern.

Seit einigen Tagen betreibt der Flug-Tracker Flightradar24 eine interaktive Karte, die einen visuellen Überblick über die weltweiten GPS-Störungsgebiete gibt. Die farblich kodierte Karte zeigt Interferenzen bei den globalen Navigationssatellitensystemen (GNSS). Als GPS-Jamming bezeichnet man den Vorgang, bei dem die Frequenzen der Satellitensignale durch Signale vom Erdboden überlagert werden. Da Navigationssatelliten nur sehr schwache Signale aussenden, reichen dazu kleine Sender aus, die im Internet billig erhältlich sind. Diese Störsender können die Funktion von GPS-basierten Zeitstempel- und Synchronisationssystemen beeinträchtigen: Flightradar24 zeigt weltweite Störungen von Satellitennavigation an.

Die GPS Jamming Map von Flightradar24 zeigt besonders viele GNSS-Störungen rund um das Schwarze Meer, aber auch in Küstenregionen von Syrien, dem Libanon und Israel. Dass über der Ukraine eine Lücke in der Karte klafft, liegt daran, dass seit Beginn des Ukraine-Kriegs praktisch keine Maschinen mehr über das Kriegsgebiet fliegen.

(Bild: Flightradar24)

Neue gerichtliche Schlappe für den Bund im Dauerstreit über die Höhe der Lkw-Maut. Das Verwaltungsgericht Köln hat jetzt in einem sogenannten Musterverfahren entschieden, dass das zuständige Bundesamt für Logistik und Mobilität die Abgabe von 2015 bis 2020 falsch berechnet hat. Die entsprechende Erhebung der Maut sei daher rechtswidrig gewesen, erklärten die Richter. Sie begründen dies damit, dass die Behörde die Kosten für die Verkehrspolizei in die Berechnung der Mautsätze einfließen ließ. Dies darf laut Europäischem Gerichtshof bei der Maut-Gebühr nicht berücksichtigt werden. Die klagende Spedition darf mit einer Rückzahlung von über 20.000 Euro rechnen nach diesem Urteil: Bund muss Lkw-Maut auch für 2016 bis 2020 teils zurückzahlen.

Auch noch wichtig:

(fds)