Multicopter und Recht (Teil 3): Luftbildaufnahmen

Seite 3: Panoramafreiheit

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Wer jetzt meint bereits alles zu wissen, was es bei Luftbildaufnahmen zu berücksichtigen gibt, hat seine Rechnung ohne das Urheberrecht gemacht: Gemäß Paragraf 2 Urheberrechtsgesetz (UrhG) unterliegen nämlich auch Werke der Baukunst, also Gebäude, Denkmäler und Gartenanlagen urheberrechtlichem Schutz. Die Verwertungsrechte liegen gewöhnlich beim Architekten. Ihm obliegt das ausschließliche Recht zur Vervielfältigung, welches schon beim Abfotografieren eines Bauwerks tangiert wird. Wenn der Architekt nicht bereits mehr als siebzig Jahre tot ist, müsste man sich also grundsätzlich von ihm oder dem Rechteinhaber ein Nutzungsrecht einräumen lassen, um mit dem Copter legal Gebäudefotografien veröffentlichen zu können.

Glücklicherweise gilt in Deutschland für solche Fälle die aus Paragraf 59 UrhG hervorgehende und die derzeit viel diskutierte "Panoramafreiheit". Sie trägt dem Interesse der Allgemeinheit an Streetfotografie Rechnung und besagt, dass ein Foto eines an einer öffentlichen Straße stehenden Bauwerks verbreitet werden darf, wenn es sich auf die Ansicht beschränkt, die von der Straße aus einzusehen ist. Nicht davon umfasst ist das Veröffentlichen von Bildern, welche die Draufsicht, die Rückseite oder den Innenhof eines Gebäudes zeigen. Problematisch in diesem Zusammenhang ist auch, aus welchem Winkel der Multicopter die Aufnahme schießt, denn schnell überwindet man Sichtschutzbarrieren, die Gebäudeteile gerade gegen den Blick der Öffentlichkeit abschirmen.

Wer also Luftbildaufnahmen veröffentlicht, riskiert dabei, in Anbetracht dieser komplizierten juristischen Vorgaben, häufig eine teure Abmahnung. Und sogar strafbar kann man sich mit Luftbildaufnahmen machen: Denn wer in unzulässiger Weise über eine militärische Einrichtung oder Anlage fliegt und dabei auch noch Bilder anfertigt, wird gemäß Paragraf 109g Strafgesetzbuch mit bis zu fünf Jahren Gefängnis oder einem Bußgeld bestraft, wenn dadurch wissentlich die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder die Schlagkraft der Truppe gefährdet wird.

Merke: Die Vogelperspektive mag manchmal spektakulär sein, birgt aber einige juristische Fallstricke. Sobald man eine Kamera unter dem Multicopter installiert, sollte man sich gut informieren und im Falle einer gewerblichen Nutzung von Luftbildern lieber einen Anwalt fragen. (keh)