Rückschlag für InterDigital im Patentrechtsstreit mit Nokia

Ein Richter der US-amerikanischen Internationalen Handelskommission hat keinen Verstoß des finnischen Mobiltelefonherstellers gegen US-Gesetze erkannt.

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Das Unternehmen InterDigital hat im Patentrechtsstreit mit Nokia bei der International Trade Commission einen Rückschlag erlitten. Der zuständige Richter (Administrative Law Judge) hat das US-Unternehmen laut Mitteilung (PDF-Datei) darüber unterrichtet, nach den bisherigen Untersuchungen keine Verletzungen der Importbestimmungen der USA nach Abschnitt 337 des Tariff Act von 1930 durch Nokia gefunden zu haben. Das lasse darauf schließen, dass die ITC keine Verletzung von InterDigital-Patenten durch Technik in Nokias 3G-Mobiltelefonen sehe.

InterDigital bezeichnet sich als Entwickler und Lieferant fortgeschrittener Drahtlos-Technik für Sprach- und Datenkommunikation. Das Unternehmen hat seine Technik beispielsweise an Apple für dessen 3G-iPhone lizenziert. Ende 2005 verlor Nokia einen Rechtsstreit gegen InterDigital um Lizenzzahlungen für nicht näher benannte Techniken in 2G- und 2.5G-Mobiltelefonen und -Infrastruktur. Im Juli beendeten Nokia und InterDigital ihren in Großbritannien ausgetragenen Streit um 3G-Techniken.

Die Beschwerde bei der ITC hatte InterDigital im August 2007 eingereicht. Das Unternehmen beruft sich dabei auf Bestimmungen im US-Bundesrecht, nach denen es verboten ist, Waren in die USA zu importieren, die gültige Patente verletzen. InterDigital wirft Nokia vor, vier seiner Patente ohne Erlaubnis zu verwenden. Weiter anhängig ist der Streit um die Nutzung von 3G-Techniken zwischen den beiden Unternehmen, der in den US-Bundesstaaten Delaware und New York ausgetragen wird.

InterDigital will sich mit dem Stand des Verfahrens bei der ITC nicht zufrieden geben. Das Unternehmen will dort beantragen, dass sich die gesamte Kommission mit dem Fall beschäftigt. Falls InterDigital mit seinem Begehren nach einer Überprüfung der Richterentscheidung scheitert oder die Kommission ebenfalls keine Patentverletzung finden sollte, könnte das Unternehmen Einspruch bei einem Berufungsgericht einreichen. (anw)