USA: So soll die Netzneutralität abgeschafft werden

Seite 3: Unerschwingliche Kartellklagen

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Die Amtszeit der Demokratin Mignon Clyburn ist eigentlich Ende Juni abgelaufen. Sie arbeitet vorerst weiter, weil noch kein Nachfolger bestellt wurde.

Das Kartellrecht wiederum richtet sich gegen mögliche "gefährliche Monopole", nicht gegen jede Verletzung der Netzneutralität. Ein Monopol kann entstehen, wenn ein ISP auch Inhalte, beispielsweise TV-Serien oder Nachrichten, produziert, und Mitbewerber mit ähnlichen Angeboten in seinem Zugangsnetz stark behindert oder ausschließt. Allerdings ist eine Kartellklage für die allermeisten Verbraucher völlig unbezahlbar, während eine derzeit noch mögliche Beschwerde bei der FCC gebührenfrei ist.

Realistischerweise bleiben das Justizministerium und die Handelsaufsicht FTC als mögliche Klageführer nach Kartellrecht. Sie sind aber keine Experten in Sache Telekommunikation, und daher wenig geneigt, sich auf einschlägige Gerichtsverfahren einzulassen.

Und sollte einmal ein kartellrechtlicher Prozess angestrengt werden, wäre die Entscheidung eine Einzelfallentscheidung, bei der viele Für und Wider abgewogen würden. Es ließen sich daraus kaum allgemeine Regeln ableiten, die für alle ISP gleich wären. Bei der noch geltenden Wohlverhaltensregel kritisieren die Republikaner diesen Umstand, beim Kartellrecht erkennen sie darin einen Vorteil: "Die [Einzelfallentscheidungen] des Kartellrechts erlauben die regulatorische Demut, die beim dynamischen Internet gefragt ist."

Alles andere als eine Zustimmung zu dem Antrag mit den drei Republikaner-Stimmen gegen die Stimmen der beiden Demokratinnen wäre eine faustdicke Überraschung. Anschließend muss die Entscheidung im US-Amtsblatt Federal Register veröffentlicht werden.

60 Tage nach dieser Veröffentlichung wird der größte Teil der Änderungen in Kraft treten – sofern nicht ein Gericht das mittels Einstweiliger Verfügung verhindert. Sicher ist, dass es Klagen gegen die Abschaffung der Netzneutralität geben wird.

  • Der Antrag Restoring Internet Freedom, Az. WC No. 17-108, im Wortlaut

(ds)