USA: So soll die Netzneutralität abgeschafft werden

Am 14. Dezember werden die US-Republikaner die Netzneutralität abschaffen. Und zwar gründlich. Eine andere Behörde soll "unfaire" ISP belangen, doch die Definition hat es in sich. Um den Verbraucherschutz ist es daher schlecht bestellt.

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Mobilfunkmast

(Bild: Daniel AJ Sokolov)

Lesezeit: 8 Min.
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Die US-Republikaner wollen die Netzneutralität in den USA wieder abschaffen. Die Abstimmung in der zuständigen Telecom-Regulierungsbehörde FCC ist für den 14. Dezember angesetzt. Das Gremium ist mit drei Republikanern und zwei Demokratinnen besetzt. Das zentrale juristische Dokument heißt offiziell Restoring Internet Freedom Order (etwa: Anordnung zur Wiederherstellung der Internet-Freiheit). Es wurde Mittwochabend auf die Webseite der FCC gestellt und hat 210 Seiten. heise online fasst die wichtigsten Punkte zusammen.

Zum Verständnis ist es hilfreich, die Drei Gebote der Netzneutralität für Breitband-ISP in den USA Erinnerung zu rufen:

  • Keine Websperren für rechtmäßige Inhalte, Anwendungen, Dienste oder unschädliche Geräte.
  • Keine Tempobremsen (Throttling) für "legalen Internetverkehr" auf Basis rechtmäßiger Inhalte, Anwendungen, Dienste oder unschädlicher Geräte.
  • Keine Bevorzugung legalen Internetverkehrs gegenüber anderem legalen Internetverkehr im Austausch gegen Zuwendungen jeglicher Art. Auch eigene Inhalte und Dienste dürfen die Breitbandanbieter nicht bevorzugen.

Außerdem gilt eine Wohlverhaltensregel: Breitband-ISP sind "unvernünftige" (unreasonable) Eingriffe oder Benachteiligungen untersagt, und zwar in die Auswahl und die Nutzung legaler Inhalte, Anwendungen, Dienste oder Geräte durch Verbraucher. Zum Schutz des Wettbewerbs ist es zudem untersagt, legale Angebote von Inhalten, Anwendungen, Diensten und Geräten anderer Provider in unvernünftiger Weise zu benachteiligen.

Ajit Varadaraj Pai wurde von Donald Trump als FCC-Vorsitzender nominiert. Pai ist ein ausgesprochener Gegner der Netzneutralitätsregulierung.

Nicht nur sollen nun alle diese Vorgaben gestrichen werden, die drei Republikaner wollen der FCC auch die juristische Grundlage ("Title II") nehmen. ISP sollen nicht länger als Telecom-Anbieter sondern wieder als "Informationsdienste" gelten, denen die Behörde nur wenig vorschreiben kann. Damit entfallen neben der Netzneutralität auch die Datenschutzvorschriften, sowie die Aufsicht über Zusammenschaltungen zwischen Providern sowie über den Zugang zu Infrastruktur, beispielsweise zu Strommasten zur Montage von Leitungen oder Antennen.

Gleichzeitig soll den einzelnen US-Staaten und Kommunen untersagt werden, die Netzneutralität durch eigene Vorschriften lokal einzuführen. Abgeschafft wird zudem der Ombudsmann für das Offene Internet, wie auch das geregelte Beschwerdeverfahren. Betroffene können sich dann nur noch informell bei der FCC beschweren, die dann vielleicht ein Verfahren eröffnet.

Der republikanische FC-Commissioner Michael O'Rielly bei einem Vortrag bei der Free State Foundation. Diese Organisation setzt sich für möglichst regulierungsfreien Kapitalismus ein.

Um den Datenschutz soll sich dem FCC-Antrag zufolge die Handelsaufsicht FTC (Federal Trade Commission) kümmern. Allerdings darf das die Handelsaufsicht gar nicht, wie ein Bundesberufungsgericht nicht rechtskräftig entschieden hat. Demnach hat die FTC keine Kompetenz, wenn die betroffenen Unternehmen in anderen Tätigkeitsbereichen der Telecom-Regulierung unterliegen. Damit wären praktisch alle ISP der FTC-Datenschutzaufsicht entzogen.

Zusätzlich zielt der FCC-Antrag darauf ab, mobile Breitbanddienste nicht mehr als "kommerzielle Funkdienste", sondern als "private mobile Dienste" einzustufen. Das sei besser mit dem Wortlaut eines Budgetgesetzes aus dem Jahr 1993 vereinbar. Damit werden auch die mobilen Breitbanddienste weitgehend der FCC-Regulierung entzogen.

Aus Sicht der Republikaner sind die bestehenden Vorschriften über Netzneutralität unnötig, zudem würden sie Investitionen bremsen. Das Internet würde auch ohne Neutralität gedeihen: "Wir stellen fest, dass die ISP starke Anreize haben, die Offenheit des Internet zu erhalten, und dass das die typischerweise gegenläufigen Interesse, die ein ISP haben könnte, überwiegt", heißt es in dem Antrag.

Das Verbot, die Übertragung legaler Inhalte und Dienste zu bremsen (Throttling) oder ganz zu blockieren, sei überflüssig, weil die Branche das sowieso einhellig ablehne. Bestimmten Inhalten gegen Bezahlung Vorrang im Netz zu gewähren ist aus Sicht der Republikaner sogar von Vorteil für Wettbewerb und Verbraucher. Solche Praktiken würden zu mehr Investitionen und geringeren Preisen führen. Wie sich die höheren Investitionen bei geringeren Preisen rentieren sollen, verrät die FCC nicht. Die Wohlverhaltensregel schließlich sei "nicht im öffentlichen Interesse".