Verbraucherschutz: Blizzard gelobt Besserung bei "Diablo III"

Der Spielehersteller will künftig auf Verpackungen des Spiels darauf hinweisen, dass zum Spielen eine Internetverbindung sowie eine Battle.net-Registrierung erforderlich sind.

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Der Spielehersteller Blizzard will künftig auf Verpackungen des Spiels Diablo III darauf hinweisen, dass zum Spielen eine Internetverbindung sowie eine Battle.net-Registrierung erforderlich sind. Das teilt der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) mit. Dieser hatte Blizzard Mitte Juni dieses Jahre abgemahnt und eine Unterlassungserklärung zugeschickt. Diese habe der Spielehersteller nun unterschrieben. Die Spieleverpackungen müssen spätestens bis zum 1. April 2013 mit den Hinweisen versehen sein.

Die Verbraucherschützer hatten auch bemängelt, dass die Blizzard-Server zu häufig und zu lange ausgefallen seien, so dass Spielen häufig nicht möglich gewesen sei. Hier hat der vzbv nach eigenen Angaben das Verfahren eingestellt. Viele Spieler hätten berichtet, dass die Server mittlerweile stabil laufen.

Als weiterhin problematisch sehen die Verbraucherschützer dagegen, dass Spieler verpflichtet sind, ihr erworbenes Spiel an ihren Account bei Battle.net zu koppeln. Damit sei ein Weiterverkauf meist nicht mehr oder nur eingeschränkt möglich. Das "Projekt Surfer haben Rechte" des vzbv hat in diesem Zusammenhang vor Kurzem Valve, den Betreiber der Plattform Steam abgemahnt. (anw)