Zugang zu Daten der öffentlichen Verwaltung soll einfacher werden

Die Datenschutzbeauftragten der Länder mahnten die Gesetzgeber zudem, bei der Zugangsgewährung zu sogenannten Geodaten Rechte betroffener Bürger mehr zu berücksichtigen.

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  • dpa

Die Datenschutzbeauftragten der Länder haben Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Sachsen und Niedersachsen aufgefordert, die Zugangsrechte ihrer Bürger zu Informationen von Landes- und Kommunalbehörden gesetzlich zu verankern. Die anderen elf Bundesländer und der Bund hätten entsprechende Informationsfreiheitsgesetze bereits erlassen und damit die demokratischen Beteiligungsmöglichkeiten gestärkt. Der Datenschutzbeauftragte Mecklenburg-Vorpommerns, Karsten Neumann, verwies zum Abschluss einer Fachtagung in Schwerin darauf, dass einer jüngst verabschiedeten EU-Konvention zufolge dieser Informationszugang "grundsätzlich gebührenfrei" erfolgen solle. Das sei in Deutschland aber noch nicht umgesetzt.

Die Datenschutzbeauftragten riefen die Bundesregierung auf, die Rechte der Bürger auf "verfahrensunabhängigen Zugang" zu Dokumenten der öffentlichen Verwaltung weiter zu verbessern und die Konvention des Europarates schnellstens zu ratifizieren. "Es wird auch eine Modernisierung der bereits bestehenden Informationsfreiheitsgesetze erforderlich werden, da die Konvention zum Teil weitergehende Forderungen enthält", erklärte Neumann. So schließe sie auch Informationen über Unternehmen ein, die im öffentlichen Auftrag tätig werden. Mecklenburg-Vorpommern hatte im Juli 2006 als eines der ersten Bundesländer ein Gesetz erlassen, das Bürgern mehr Auskunftsrechte gegenüber Behörden zusichert.

Die Konferenzteilnehmer mahnten die Gesetzgeber zudem, bei der Zugangsgewährung zu sogenannten Geodaten Rechte betroffener Bürger mehr zu berücksichtigen. Die vom Bund und in einigen Landesgesetzen festgelegten Regeln für die Herausgabe öffentlicher Kataster-, Grundstücks- und ähnlicher Daten würden den zu erwartenden Problemen bei einer Kollision mit privaten Rechten nur unzureichend gerecht. "Die Diskussion zu Google Street View zeigt deutlich das Potenzial, aber auch die Risiken bei einer kommerziellen Nutzung solcher Daten", sagte Neumann. Datenschutz und Informationsfreiheit müssten Hand in Hand gehen.

Zur Informationsfreiheit in Deutschland siehe auch:

(dpa) / (jk)