Bundesrat: 6 Monate Datenspeicherung zur TK-Überwachung

Sämtliche "Verkehrsdaten" der Telekommunikationsnutzer sollen nach dem Willen der Länder trotz heftiger Proteste aus der Wirtschaft und von Datenschützern ein halbes Jahr von den Anbietern gespeichert werden.

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Die Bundesländer wollen das Verhalten der Telekommunikationsnutzer künftig vollständig überwachen. Wie der Bundesrat am heutigen Freitag in seiner Plenarabstimmung beschlossen hat, sollen alle beim Telefonieren, beim Versand von SMS, beim E-Mailen oder beim Surfen anfallenden und verarbeiteten "Verkehrsdaten" sechs Monate lang von den Anbietern gespeichert werden. Zugang zu dem umfangreichen Material, mit dem sich beispielsweise angerufene Nummern und verwendete IP-Adressen verfolgen und konkrete Nutzerprofile erstellen lassen, will die Länderkammer Strafverfolgern, Geheimdiensten und Verfassungsschützern verschaffen und damit die präventive Gefahrenabwehr nach den Terroranschlägen des 11. September verbessern. In ersten Reaktionen auf das Votum sprachen Bürgerrechtler von einem weiteren "Paradigmenwechsel" hin zum Überwachungsstaat. Auch die Wirtschaft lehnt die Forderungen der Länderkammer geschlossen ab.

Eingebaut ist die neue Schnüffelklausel in die Stellungnahme des Bundesrats zur umstrittenen Novelle es Telekommunikationsgesetzes (TKG). Die Ländervertreter folgten dabei einer Vorlage des Rechtsausschusses. Nicht durchsetzen konnten sich die Innenpolitiker des Bundesrats, die sogar auf eine zwölfmonatige Vorratsdatenspeicherung gepocht hatten. Aber auch das Votum des Wirtschaftsausschusses, der sich gegen eine Festlegung von Speicherfristen ausgesprochen hatte, fand im Plenum keine Mehrheit. Dies scheiterte vor allem an Niedersachsen, da die mit in der Regierung befindliche FDP im Gegensatz zu anderen liberal geführten Koalitionsländern für den Vorschlag des Rechtsausschusses war. Die Abstimmung ging mitten im Sitzungsmarathon der Länderkammer und des Bundestags über die Reform des Sozialstaats anhand der Ergebnisse des Vermittlungsausschusses der beiden Gremien über die Bühne. Sie stand daher nicht im Zentrum der Aufmerksamkeit der Politiker, die sich eh schon über den verspäteten Start in die Weihnachtspause ärgerten.

Über das Ausmaß der geforderten Datenmengen sind sich die Länder vermutlich nicht im Klaren. Bei dem zu speichernden Material handle es sich um "unvorstellbare" Informationsberge, erklärte Hannah Seiffert vom eco Forum gegenüber heise online. Die Mitglieder des Providerverbands seien gerade dabei, die bei einzelnen Unternehmen anfallenden "Giga- und Terabytes" genau zusammenzustellen. Für Seiffert ist bereits klar, dass die Mengen weder von der Wirtschaft noch vom Staat verarbeitbar sein werden. Das von den Ländern vorgebrachte Argument, dass Speicherplatz inzwischen doch billig sei, ziehe zudem nicht. Die Datenbanken müssten redundant ausgelegt, mit einer automatischen Löschroutine nach der vorgegebenen Frist versehen und gegen externe Zugriffe abgesichert werden. Damit würden vehemente Kosten verursacht, die Provider vermutlich in Bereichen wie Netzsicherheit einsparen müssten. Der eco hatte genauso wie der IT-Verband Bitkom die Länder ferner gewarnt, dass ihr Ansinnen gegen jegliche datenschutzrechtlichen Prinzipien der Datenvermeidung und -sparsamkeit verstoße und nur neue Angriffspunkte auch für Cybergangster biete.

Dass die Vorratsdatenspeicherung letztlich verfassungswidrig ist, vermuten auch die Datenschützer von Bund und Ländern sowie Bürgerrechtsvereinigungen. "Die Schaffung von Datenfriedhöfen ohne konkreten Verdacht steht im Widerspruch zur Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts", erklärte der Sprecher der Humanistischen Union, Nils Leopold, gegenüber heise online. Wolle man tatsächlich jeden User pauschal beschatten, müsste man zunächst das Volkszählungsurteil und das Recht auf die informationelle Selbstbestimmung "für obsolet erklären". Denn die Verhältnismäßigkeit einer Strafverfolgungsmaßname würde bei einem solchen Vorhaben vollkommen außer Acht gelassen. Infrage komme höchstens ein zeitweises Einfrieren der Verkehrsdaten auf Zuruf der Staatsanwaltschaft bei konkreten Verdachtsmomenten.

Die Bundesregierung wird nun zunächst auf die Stellungnahme des Bundesrats, die auch eine Stärkung der Wettbewerber der Deutschen Telekom sowie eine Ausdehnung von Abhörverpflichtungen auch auf Telekommunikationsanbieter für Hotels oder Firmennetze vorsieht, antworten. Danach wird sich der Bundestag Anfang nächsten Jahres mit der TKG-Reform und der Vorratsdatenspeicherung auseinander setzen müssen. (Stefan Krempl) / (jk)