EU-Kartellverfahren gegen Microsoft auf der Zielgeraden

Mit einer Entscheidung wird weiterhin für den 24. März gerechnet.

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Von kommender Woche an wird das seit Jahren dauernde EU-Wettbewerbsverfahren wegen vermuteten Marktmissbrauchs gegen den Softwarekonzern Microsoft abgeschlossen werden. Am kommenden Montag entscheiden Vertreter der EU-Staaten im so genannten Beratenden Ausschuss hinter verschlossenen Türen darüber, ob Microsoft EU-Wettbewerbsrecht verletzte. Genau eine Woche später wird dieser Ausschuss über das mögliche Bußgeld beraten. Die Entscheidung wird weiterhin für den 24. März erwartet, hieß es aus der EU-Kommission.

Die Kommission hält die Koppelung des Windows-PC-Betriebssystems mit dem Windows-Media-Player für bedenklich. Die Behörde will hier für mehr Wettbewerb sorgen. Zudem geht es bei dem Verfahren um eine vermutete Ausweitung der beherrschenden Stellung bei PC-Betriebssystemen auf den Markt der einfachen Server-Betriebssysteme. Monti verlangt technische Angaben zu den Schnittstellen, um Konkurrenten bei den Servern den Wettbewerb zu Microsoft zu ermöglichen. Microsoft bestritt bisher ein illegales Geschäftsverhalten.

Vor kurzem war in Medienberichten spekuliert worden, dass der Software-Konzern wahrscheinlich nicht dazu gezwungen wird, eine um die Multimedia-Komponenten reduzierte eigene Windows-Version auf den europäischen Markt zu bringen. Stattdessen sollen PC-Händler festlegen, in welchem Umfang die umstrittene Software auf denen von ihnen verkauften Geräten installiert wird. Die Wettbewerbshüter befürchteten, dass ansonsten zu viele Grauimporte von außereuropäischen Windows-Versionen auf den EU-Markt gelangen würden. In dieser Hinsicht hatte Binnenmarktkommissar Frits Bolkestein interveniert.

Auch die von der EU verhängte Geldstrafe wird voraussichtlich vergleichsweise moderat ausfallen: Das Wall Street Journal berichtete über eine Summe von maximal 200 Millionen Euro, die im Fall einer gütlichen Einigung noch einmal halbiert werde. Mitte Februar hatte Microsoft ein Angebot zur Beilegung des Verfahrens gemacht. Die Kommission kann eine Geldstrafe von bis zu zehn Prozent des Konzernjahresumsatzes verhängen -- bei Microsoft betrug dieser im Geschäftsjahr 2003 insgesamt 32,19 Milliarden US-Dollar. Allerdings hat Microsoft aber auch Rücklagen von insgesamt mittlerweile über 51 Milliarden US-Dollar angesammelt. (anw)