Studie: Lasche Kontrollen bei der Zulassung von so genannten "Killer-Spielen"
Der Kriminologe Christian Pfeiffer erneuert seine Kritik an der Einstufung von Spielen durch die Selbstkontrolleinrichtung Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK).
Der Kriminologe Christian Pfeiffer erneuert seine Kritik an der Einstufung von Spielen durch die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK). Bei der Altersfreigabe von Computerspielen komme es oft zu krassen Fehlern, heißt es in einer Studie des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen (KFN), das der frühere niedersächsische Justizminister Pfeifer leitet. Die Überprüfung von 72 Gewaltspielen habe ergeben, dass die USK als zuständige Bewertungsstelle das Mindestalter bei knapp 40 Prozent der Spiele eindeutig zu niedrig angesetzt habe, berichtet der Spiegel über die Untersuchung. Rund 20 Prozent der Einstufungen hält das KFN für nur bedingt vertretbar. Die Studie soll in den nächsten Tagen offiziell vorgestellt werden.
Die USK ist seit der bislang letzten Überarbeitung des Jugendmedienschutzrechts im Rahmen der "Ko-Regulierung" als staatlich beaufsichtigte Selbstkontrolleinrichtung der Wirtschaft für die Alterskennzeichnung von Computerspielen zuständig. Die gegenwärtig gültigen Bestimmungen des Jugendmedienschutzrechts, die Gremien zur Selbstkontrolle sowie die staatliche Kommission für Jugendmedienschutz, die als Akkreditierungs- und Aufsichtsgremium für die freiwilligen Selbstkontrolleinrichtungen der Unterhaltungs- und Medienbranche fungiert, sind mit den Bestimmungen im Jugendschutzgesetz (JuSCHG) und im Jugendmedienschutzstaatsvertrag (JMStV) eingeführt worden. Diese traten nach langen Debatten infolge des Amoklaufs an einer Schule in Erfurt im Jahr 2002 zum 1. April 2003 in Kraft. Der Jugendmedienschutzstaatsvertrag wird derzeit erstmals auf seine Effektivität hin evaluiert.
Bayerns Innenminister Günther Beckstein (CSU), der für ein Verbot von so genannten Killer-Spielen eintritt, nennt die Ergebnisse der jetzt bekannt gewordenen Studie zur USK schon im Vorfeld alarmierend. Pfeiffer bemängelt, dass die USK-Prüfer die zahlreichen, oft mehr als 20 Stunden dauernden Spiele gar nicht komplett sichten könnten. Zudem seien sie möglicherweise selbst abgestumpft. Auch die staatliche Gegenkontrolle durch das federführende nordrheinwestfälische Familienministerium erweise sich vielfach als lasch. Sobald dort die Bewertung der USK bestätigt worden sei, dürfe zudem auch die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien ein Baller-Spiel nicht mehr indizieren. Pfeiffer spricht sich nun dafür aus, Gewaltspiele künftig schneller aus dem Verkehr zu ziehen.
In der Debatte um die so genannten Killerspiele, die nach dem Amoklauf an einer Realschule in Emsdetten wieder aufgeflammt war, hatte Pfeiffer die USK bereits früher scharf angegriffen. USK-Geschäftsführer Klaus Spiele hatte die Vorwürfe damals entschieden zurückgewiesen: Pfeiffer und sein Sekundant, der spielekritische Hirnforscher Manfred Spitzer, zielten alleine auf die Fördertöpfe der USK, machte Spiele eine Gegenrechnung auf. Pfeiffer betreibe "seit Längerem eine Kampagne gegen die USK", hieß es Ende vergangenen Jahres bei der Selbstkontrolleinrichtung der Unterhaltungssoftwarewirtschaft. Beckstein dagegen hatte Pfeiffer gegen die Vorwürfe der USK in Schutz genommen und sie als "haltlose Unterstellungen" bezeichnet, die "vom eigenen Versagen im Kampf gegen Killerspiele" ablenken sollten.
Beckstein will durch eine Änderung des Gewaltdarstellungsparagraphen 131 StGB das darin bereits erhaltene Verbot verschärfen und stärker auf die Spieler selbst beziehen. Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen will dagegen das das Jugendschutzrecht verschärfen. Der Vorstoß von Beckstein liegt zwar derzeit im Bundesrat auf Eis, der bayerische Innenminister will aber an seiner Gesetzesinitiative im Kampf gegen brutale Computerspiele auch nach deutlichen Skepsisbekundungen von Sachverständigen festhalten.
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