Kompromiss zur EU-Fernsehrichtlinie steht
Der Kulturausschuss des EU-Parlamentes hat einer Absprache mit dem EU-Rat zugestimmt, wonach die Mitgliedsstaaten klar gekennzeichnetes Product Placement einführen dürfen. Werbeunterbrechungen sind alle halbe Stunde möglich.
Der Kulturausschuss des EU-Parlamentes hat am heutigen Dienstag in Brüssel einer Absprache mit dem EU-Rat zur Novelle der EU-Fernsehrichtlinie zugestimmt. Bis zuletzt besonders umstritten war die geplante Liberalisierung der Werbung in audiovisuellen Mediendiensten. Der Kompromiss sieht nun vor, dass Product Placement pro forma verboten wird. Den EU-Mitgliedsstaaten wird aber gleichzeitig ausdrücklich die Möglichkeit eingeräumt, Produktplatzierungen in Spielfilmen, Fernsehserien und Sportübertragungen zuzulassen. Bedingung war für alle gesetzgeberischen Instanzen in Brüssel, dass die "Schleichwerbung" nicht ganz schleichend daher kommt und deutlich auf sie hingewiesen wird. Hier bleibt es bei der Formulierung aus dem überarbeiteten Vorschlag der EU-Kommission. Hinweise auf Produktplatzierungen sollen demnach in klar identifizierbarer Form am Start und am Ende des entsprechenden Programms sowie nach einer regulären Werbepause geschaltet werden.
Gemäß dem Votum der Abgeordneten in 1. Lesung sollte der Zuschauer eigentlich in jeder Sendung mit Produktplatzierung explizit alle 20 Minuten mit einem Signal auf die umstrittene Finanzierungsmethode aufmerksam gemacht werden. Dies war der Kommission aber deutlich zu weit gegangen. Als weitere Anforderung für Product Placement ist vorgesehen, dass die Verantwortlichkeit und die redaktionelle Unabhängigkeit des Medienanbieters nicht unterlaufen und der Zuschauer nicht direkt zum Kauf eines Produkts oder einer Dienstleistung durch eine zu prominente Darstellung derselben ermutigt werden darf. Ausschlussregeln sollen zudem für Artikel wie Tabakwaren oder spezielle Medikamente und Behandlungsformen gelten.
Bei der Festlegung der Werbezeiten hält sich das Kompromisspapier an die Vorgaben des Parlaments. Sender dürfen damit alle 30 Minuten das Programm mit Werbeblöcken unterbrechen. Bei Sportsendungen sind auch Einzelwerbespots ohne zeitliche Vorgaben erlaubt. Pro Stunde sollen 12 Minuten für Spots freigegeben. EU-Medienkommissarin Viviane Reding hatte sich hier zunächst dafür stark gemacht, dass Bestimmungen zu Abstandsregeln und der "Tagesdosis" von Werbepausen gänzlich fallen. Sie wollte so etwa auch die Einblendung permanenter einzelner Mini-Reklamefenster möglich machen.
Die gemeinsame Linie zwischen dem Entwurf (PDF-Datei) für den gemeinsamen Standpunkt des Ministergremiums, dem Kommissionspapier und dem Beschluss der Abgeordneten hat die Parlamentsberichterstatterin Ruth Hieronymi von der Europäischen Volkspartei (EVP) in den vergangenen Wochen ausgehandelt. Die CDU-Politikerin sieht damit "eine gute Chance" gegeben, "um Fernsehen auch in Zukunft als Kultur- und Wirtschaftsgut zu sichern". Sie verweist darauf, dass eine Reihe von Forderungen der Völkervertretung durchgesetzt werden konnten. So werde einerseits die Ausstrahlung in alle Mitgliedsstaaten über das Herkunftslandprinzip gesichert. Andererseits würden aber auch der Jugendschutz und die Medienerziehung ausgebaut. "Schwer jugendgefährdende Inhalte im Internet können von den Mitgliedstaaten gesperrt werden", betonte Hieronymi. Fachverbände hatten zuvor befürchtet, dass sich der Jugendmedienschutz in Deutschland in Richtung des niedrigsten EU-Niveaus hin entwickeln und eine Art "Killer-TV" auch hierzulande freigegeben werden könnte.
Als weitere Erfolge verbucht die Berichterstatterin, dass es künftig bei "Exklusivrechten von hohem Interesse europaweit ein Recht auf Kurzberichterstattung" geben soll. Ferner werde der Zugang zum Fernsehen für Behinderte gesetzlich vorgeschrieben und Medienpluralismus gestärkt. Alle Mitgliedstaaten seien verpflichtet, unter anderem zu diesem Zweck unabhängige Aufsichtsbehörden zu gewährleisten.
Die stellvertretende Vorsitzende des Kulturausschusses, Helga Trüpel von den Grünen, ist dagegen "trotz einzelner Verbesserungen" von der gesamten Stoßrichtung der Direktive und dem Verhandlungsergebnis enttäuscht. Einerseits werde in Europa viel von der Sicherung der Vielfalt beim Medienangebot geredet, andererseits habe sich die Politik nun insbesondere bei der Werbeliberalisierung der "US-Diktatur mit der Vorgabe des Zwangs des Marktes" gebeugt. Das Qualitätsfernsehen komme so viel zu kurz. Hieronymi lobte Trüpel zwar für ihren transparenten Verhandlungsstil und ihre Kommunikationsbereitschaft. Die Berichterstatterin habe es aber verabsäumt, Mehrheiten im Parlament gegen eine Freigabe von Produktplatzierungen zu bündeln und sich Rat und Kommission entgegenzustellen. Insgesamt habe sich letztlich Reding durchgesetzt.
Generell sieht der Vorschlag fĂĽr eine Richtlinie fĂĽr audiovisuelle Mediendienste einen abgestuften Regulierungsansatz und die EinfĂĽhrung des vielfach gelobten Systems der "Ko-Regulierung" vor. "Lineare Dienste", die dem klassischen TV-Angebot entsprechen, sollen vergleichsweise strengen Auflagen wie im jetzigen Rundfunk unterworfen werden. Nicht-lineare Dienste wie die Bestellung eines Videos auf Abruf mĂĽssen dagegen nur gewisse Grundregeln etwa beim Jugendschutz oder bei der Unterbindung rassistischer Ă„uĂźerungen einhalten. Im Gegenzug soll fĂĽr sie das Herkunftslandsprinzip gelten, wonach die rechtlichen Bedingungen am Standort des Mediendienstes maĂźgeblich sind. Eine "Regulierung des Internet als solchem" bringe die Direktive nicht, betonte TrĂĽpel. Es wĂĽrden nur Online-Angebote mit bewegten Bildern erfasst, wenn diese "eine Suggestivkraft fĂĽr die Masse" entfalten wĂĽrden. Die meisten Videocasts dĂĽrften damit auĂźen vor sein.
Noch aus steht die Annahme des Kompromisspapiers durch die 27 Kulturminister der Mitgliedsstaaten bei ihrem nächsten Treffen am 24. Mai, die jetzt aber eine reine Formsache ist. Eine echte 2. Lesung im Parlament mit der Abstimmung über weitere Änderungsanträge soll es nach der Empfehlung des Kulturausschusses nicht mehr geben. Vielmehr ist vorgesehen, die gemeinsame Position im Juni dann nur noch im Plenum durchzuwinken.
Zu den Diskussionen um die neue Fernsehrichtlinie der EU siehe auch:
- EU-Kommission legt neuen Entwurf fĂĽr Fernsehrichtlinie vor
- EU-Gremien auf Konvergenzkurs bei Product Placement
- EU-Parlament stimmt fĂĽr Liberalisierung der Fernsehwerbung
- Product Placement als "Fitnessprogramm" fĂĽr's TV
- Große Koalition nähert sich Product Placement im TV an
- EU will Türen für Product Placement im TV öffnen
- Deutschland beharrt auf Lizenz zum Abschuss von Product Placement
- Länder zeigen sich bei EU-Fernsehrichtlinie kompromissbereit
- Medientage: Ciao, Mr. Bond?
- Fernsehen soll mehr werben dĂĽrfen
- Social Networking soll nicht von Fernsehrichtlinie erfasst werden
- FDP will Werbung und Produktplatzierung in audiovisuellen Diensten freigeben
- IT-Branchenverband will EU-Fernsehrichtlinie zurechtgestutzt wissen
- Reform der EU-Fernsehrichtlinie weiter heftig umstritten
- Britische Firmen gegen EU-Pläne zur Kontrolle neuer Medien
- IT-Verband sieht Zukunft der Medienindustrie durch Brüssel gefährdet
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- Mehr Transparenz und Offenheit fĂĽr Ko-Regulierung von Medien gefordert
- EU: Fernsehen wird zum Mediendienst
- Legislative Proposal for an Audiovisual Media Services Directive: Towards a modern framework for audiovisual content, Webseite der EU-Kommission zur Fernsehrichtlinie
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- Europa auf dem Weg zur Koregulierung der Wissensgesellschaft
- Einheitlicher Jugendmedienschutz fĂĽr Europa
(Stefan Krempl) / (jk)