US-Kartellaufsicht über Microsoft bis Januar 2008 verlängert
Aus formalen Gründen wird die 2002 über Microsoft verhängte wettbewerbsrechtliche Aufsicht über den 12. November hinaus verlängert.
Die US-Richterin Colleen Kollar-Kotelly hat aus formalen Gründen die Kartellaufsicht über Microsoft bis zum 31. Januar 2008 verlängert. Die ursprüngliche Frist läuft am 12. November ab; um über eine eventuelle Verlängerung gründlich entscheiden zu können, benötigt Kollar-Kotelly anscheinend mehr Zeit, geht als Begründung aus US-Medienberichten hervor.
Microsoft wurde 2002 in der außergerichtlichen Einigung im Kartellverfahren mit der US-Regierung und Bundesstaaten dazu verpflichtet, technische Dokumentationen vorzulegen, die es unabhängigen Software-Anbietern ermöglichen, Produkte zu entwickeln, die mit Microsoft-Programmen interoperieren. Über die Einhaltung der Auflagen wacht Kollar-Kotelly. Microsoft und die anderen Prozessbeteiligten haben der formalen Aufsichtverlängerung zugestimmt.
Nachdem vom US-Justizministerium sowie von Bundesstaaten vorläufige Stellungnahmen vorliegen, hat Microsoft bis zum 6. November Zeit für eine eigene Eingabe, dann können die anderen Prozessbeteiligten ebenfalls noch einmal Stellungnahmen abgeben. Es geht dabei um die Teile der Aufsicht, die die Middleware betreffen. Diese sollen nach Ansicht der Bundesstaaten um Kalifornien und New York bis 2012 verlängert werden, die US-Regierung will die Aufsicht auslaufen lassen. Die Aufsicht bei der Einhaltung der Kartellauflagen bei der Lizenzierung von Serverprotokollen war voriges Jahr bereits bis 2009 verlängert worden. (anw)