EU-Vorstoß für Netzneutralität enttäuscht Verfechter des offenen Internets

Bürgerrechtsorganisationen haben einen ersten Entwurf der EU-Kommission für einen gemeinsamen Telekommunikationsmarkt scharf kritisiert, da von der versprochenen Garantie für die Netzneutralität nichts übrig bleibe.

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Bürgerrechtsorganisationen haben einen ersten Verordnungsentwurf der EU-Kommission für einen gemeinsamen Telekommunikationsmarkt scharf kritisiert, da von der damit immer wieder versprochenen Garantie für die Netzneutralität nichts übrig bleibe. Das bisherige Prinzip des offenen Internets, in dem Datenpakete grundsätzlich mit der gleichen Priorität behandelt werden, werde mit dem Vorstoß ins Gegenteil verkehrt, beklagt die "European Digital Rights"-Initiative (EDRi). Dies komme einem Todesstoß für die Innovation im Online-Raum gleich.

Die für die Digitale Agenda zuständige Kommissarin, Neelie Kroes, bereite mit dem Papier die "Beerdigung" der Netzneutralität vor, monieren auch Vertreter der Digitalen Gesellschaft im Blog netzpolitik.org. Es bleibe wohl nur noch die Chance, über das EU-Parlament das offene Internet zu bewahren.

In dem Entwurf (PDF-Datei) aus der Abteilung von Neelie Kroes, der derzeit mit den anderen Generaldirektionen der Kommission abgestimmt wird und im September offiziell veröffentlicht werden soll, taucht der Begriff Netzneutralität an sich nicht auf. Stattdessen ist die Rede davon, dass in einem offenen Internet Provider "innerhalb vertraglich vereinbarter Grenzen für Datenvolumen und Bandbreiten, spezifische Dienste oder Serviceklassen nicht blockieren, verlangsamen oder herabstufen sollten". Als Ausnahmen werden neben rechtlichen Anforderungen Bedrohungen für die Integrität und Sicherheit eines Netzwerks, der Schutz vor Spam oder besonders schwere Fälle von Staus auf den Datenautobahnen genannt.

Volumenbasierte Tarife, wie sie die Deutsche Telekom wieder einführen will, sind laut der Initiative ausdrücklich "kompatibel mit einem offenen Internet". Sie erlaubten es Netzbetreibern, ihre Kapazitäten besser an die erwarteten Datenvolumina anzupassen. Es sei aber essenziell, dass Endkunden vor Vertragsabschluss über entsprechende Begrenzungen sowie "allgemeine Qualitätsmerkmale" vollständig informiert würden und einfach ihren Bandbreitenverbrauch kontrollieren könnten.

Es gebe eine Nachfrage nach Diensten und Anwendungen wie etwa Internet-Telefonie oder -Fernsehen, Videokonferenzen oder Angeboten im Gesundheitswesen mit einer "erhöhten Qualität", machen sich die europäischen Vordenker der Digitalen Agenda die Argumentation großer Telekommunikationsfirmen zu eigen.

Inhalte- und Serviceanbieter hätten ebenfalls Interesse an flexiblen Qualitätsklassen, um nicht sonderlich zeitabhängigen Verkehr etwa für die Kommunikation von Maschinen untereinander mit abgeschwächter Priorität durch die Netze zu bugsieren. Die Telekom und andere Providergrößen könnten so auch ihre Pläne verwirklichen, Content-Zulieferer wie YouTube für die Übertragung ihrer Dienste gesondert zur Kasse zu bitten und Überholspuren einzurichten.

Nationale Regulierungsbehörden sollen dem Entwurf nach sicherstellen, dass Maßnahmen zum Netzwerkmanagement transparent und verhältnismäßig durchgeführt und keine unerlaubten Blockaden durchgeführt werden. Sie dürften Anforderungen an die Mindestqualität von Diensten aufstellen, wenn sie dies als nötig erachten, um eine "allgemeine Verschlechterung" der Übertragungsgeschwindigkeit im Internet zu vermeiden. Die Bundesnetzagentur hält diese im Telekommunikationsgesetz bereits vorgesehene Möglichkeit aber für ungeeignet, um die Netzneutralität zu wahren. Dem bisherigen Best-Effort-Ansatz des offenen Internets liege schließlich gerade das Prinzip bestmöglicher Leistung zugrunde.

Der Vorschlag aus Brüssel bleibt hinter dem umstrittenen Vorstoß des Bundeswirtschaftsministeriums zur Absicherung der Netzneutralität zurück. Damit sollen Betreiber in der Regel keine entgeltlichen Vereinbarungen mit Inhalteanbietern abschließen dürfen, um Verbrauchern "einen bevorzugten Zugang zu deren Inhalten und Anwendungen zu ermöglichen". Mit der EU-Verordnung, die im Frühjahr 2014 festgezurrt werden soll, wäre eine deutsche Regelung aber genauso hinfällig wie die bereits bestehenden strengen Vorgaben zur Netzneutralität in den Niederlanden oder Slowenien.

Der Verordnungsentwurf aus dem Hause Kroes will allgemein einen "europäischen Ausweis" für Telekommunikationsanbieter schaffen, damit diese einfacher grenzüberschreitend im Binnenmarkt ihre Dienste vermarkten können. Festnetz und Mobilfunk sollen stärker verschmelzen, Rückstände beim drahtlosen Internet aufgeholt werden. Dazu kommen Verbraucherschutzbestimmungen wie etwa zum einfacheren Providerwechsel, die hierzulande aber bereits größtenteils in Kraft sind, sowie die weitere Senkung der Roaming-Gebühren. Insgesamt soll die Regulierung zurückgefahren werden, worauf die Chefs europäischer Telcos bereits seit Längerem drängen. (jk)