EuGH: Computer dĂĽrfen mit vorinstallierter Software verkauft werden

Computer mit vorinstallierter Software zu verkaufen ist rechtens, entschied der EuGH – wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Die hat die beklagte Firma Sony in diesem Fall erfüllt.

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EuGH: Computer dĂĽrfen mit vorinstallierter Software verkauft werden
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"Der Verkauf eines Computers mit vorinstallierter Software stellt an sich keine unlautere Geschäftspraxis dar." Das hat der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) am heutigen Mittwoch entschieden (Rechtssache C-310/15). Die beklagte Firma Sony habe den "Erfordernissen der beruflichen Sorgfaltspflicht" entsprochen, da der Verkauf von Computern mit vorinstallierter Software die Erwartungen vieler Verbraucher erfülle, die lieber einen so ausgestatteten und sofort nutzbaren Computer erwerben als Hardware und Software getrennt zu kaufen.

Zudem würden die Kunden vom Sony-Händler vor dem Computerkauf über die vorinstallierte Software und die genauen Merkmale dieser einzelnen Anwendungen ausreichend informiert. Sony hatte es dem Kläger darüber hinaus ermöglicht, nach dem Kauf zur ersten Nutzung des Computers, den Endbenutzer-Lizenzvertrag (EULA) zu unterzeichnen oder den Kauf zu widerrufen. Die Einzelheiten soll aber das nationale Gericht prüfen.

Geklagt hatte 2008 der Franzose Vincent Deroo-Blanquart, der ein Sony-Notebook mit Windows Vista und diversen Anwendungen gekauft hatte. Bei der ersten Nutzung dieses Computers lehnte der Kläger es ab, den EULA des Betriebssystems zu unterzeichnen und wollte von Sony die Kosten der vorinstallierten Software erstattet haben. Sony lehnte dies ab, schlug Deroo-Blanquart aber vor, den Verkauf für ungültig zu erklären und ihm den vollständigen Kaufpreis von 549 Euro gegen Rückgabe des Notebooks zu erstatten.

Das wiederum hatte Deroo-Blanquart abgelehnt und Sony auf Zahlung einer pauschalen Entschädigung für die vorinstallierte Software in Höhe von 450 Euro sowie von Schadensersatz wegen unlauterer Geschäftspraktiken in Höhe von 2500 Euro verklagt. Der französische Kassationsgerichtshof, bei dem diese Klage anhängig ist, reichte den Fall an den EuGH weiter.

Der Streit über vorinstallierte Software schwelt schon länger. Vor zehn Jahren forderten zum Beispiel französische Verbraucherschützer vom IT-Konzern Hewlett-Packard und von den Händlern Auchan und Darty, Computer ohne vorinstallierte Software anzubieten. In Italien entschied 2007 ein Gericht, dass ein PC-Käufer vom Hersteller seines Geräts die Rückerstattung des Kaufpreises für Microsoft-Software verlangen darf, die zusammen mit dem PC ausgeliefert wurde, aber von ihm nicht genutzt wird. (anw)