EuGH: Versandhändler müssen Hinsendekosten beim Widerruf erstatten
Die Verbraucherzentrale NRW hat sich in einer Musterklage vor dem Europäischen Gerichtshof durchgesetzt und sieht nun die Position von Käufern gestärkt.
Verbraucher, die im Versandhandel bestellte Ware zurücksenden und so ihr gesetzliches Widerrufsrecht wahrnehmen, müssen die Versandkostenpauschale nicht bezahlen. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einer Musterklage der Verbraucherzentrale NRW gegen die Heinrich Heine GmbH entschieden (Aktenzeichen C-511/08).
Die Heinrich Heine GmbH hatte von ihren Kunden eine Versandkostenpauschale verlangt und diese auch nicht erstattet, wenn ein Kunde widerrufen hatte. Nach Ansicht der Verbraucherzentrale NRW war das unzulässig, denn nach der europäischen Fernabsatzrichtlinie dürften Verbrauchern, wenn überhaupt, nur die Kosten für die Rücksendung auferlegt werden. Die Versandkostenpauschale gehöre nicht zu den unmittelbaren Kosten der Rücksendung und lasse sich auch nicht vom eigentlichen Kauf trennen. Daher könne der Versandhändler auch nicht argumentieren, dass er Wertersatz für die von ihm geleisteten Versandkosten bekomme.
Der EuGH urteilte nun im Sinne der Verbraucherschützer: Damit das Widerrufsrecht nicht nur formal bestehe, sollten die Kosten, die ein Verbraucher beim Widerruf tragen sollte, auf die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren begrenzt werden. Die betreffende Bestimmung der Fernabsatzrichtlinie (Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 1 Satz 2 und Abs. 2) stehe einer nationalen Regelung entgegen, nach der der Verkäufer dem Verbraucher die Kosten der Zusendung der Ware bei Widerruf auferlegen darf.
Die Verbraucherschützer sehen durch das Urteil die Position von Käufern deutlich gestärkt. Die Praxis, dass Versandhändler beim Widerruf auf Zahlung der Hinsendekosten pochen, sei für Käufer bislang ein Hemmschuh gewesen, ihr Widerrufsrecht wahrzunehmen. Die Verbraucherschützer weisen darauf hin, dass das Urteil nur bei komplettem Widerruf gelte. Wenn von mehreren gleichzeitig bestellten Waren nur ein Teil zurückgeschickt werde, müsse der Käufer die Hinsendekosten bezahlen, wenn sie im Bestellformular separat aufgeführt sind. (anw)